Fast drei Promille: Frau fährt betrunken in Schlangenlinien über Bundesstraße
Fast drei Promille: Frau fährt betrunken über Bundesstraße

Fast drei Promille: Frau fährt betrunken in Schlangenlinien über Bundesstraße

Eine gefährliche Trunkenheitsfahrt hat die Polizei in Neubrandenburg am Dienstag, dem 17. Februar, beschäftigt. Gegen eine 47-jährige deutsche Autofahrerin wurde eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet, nachdem sie mit einem beeindruckenden Wert von 2,96 Promille auf der Bundesstraße 104 unterwegs war.

Zeugin alarmiert die Polizei

Die Ereignisse begannen gegen 17 Uhr, als eine aufmerksame Zeugin die Polizei anrief. Sie meldete, dass ein Jeep auf der Bundesstraße in der Ortschaft Chemnitz bei Neubrandenburg in auffälligen Schlangenlinien fuhr. Noch während des Notrufes teilte die Zeugin mit, dass das Fahrzeug auf ein Privatgrundstück in Chemnitz gefahren war und dort abgestellt wurde, wie Polizeiführer Jens Unmack erläuterte.

Als die Beamten am Tatort eintrafen, zeigte die Zeugin ihnen das Grundstück, auf dem der Jeep geparkt war. Dort trafen die Polizisten die 47-jährige Fahrzeughalterin an, die zugab, das Fahrzeug geführt zu haben. Ein bei ihr durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen extrem hohen Wert von 2,96 Promille, so Unmack weiter.

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Gefährlich über dem Grenzwert

Laut dem ADAC gelten Autofahrer bereits ab einem Wert von 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig. Der in diesem Fall gemessene Wert von 2,96 Promille übertrifft diese Grenze um fast das Dreifache und stellt eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Wer mit mindestens 1,1 Promille kontrolliert wird, macht sich strafbar, betont das Verkehrsunternehmen in seinen Richtlinien.

Konsequenzen für die Fahrerin

Die Neubrandenburger Polizei ergriff umgehend Maßnahmen. Neben der Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde auch der Führerschein der Frau sichergestellt. Darüber hinaus sind weitere rechtliche Schritte zu erwarten. Laut ADAC ist ab einem Promillewert von 1,6 eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zwingend vorgeschrieben.

In einer solchen MPU wird geprüft, ob der Fahrer ein Alkoholproblem hat. Fällt die Untersuchung negativ aus, erteilt die Führerscheinstelle erstmal keinen neuen Führerschein, erklärt der ADAC. Dies unterstreicht die ernsten Konsequenzen, die mit solchen Verstößen verbunden sind.

Der Vorfall zeigt erneut, wie wichtig es ist, die Gefahren von Alkohol am Steuer nicht zu unterschätzen. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, verantwortungsvoll zu handeln und bei Alkoholkonsum auf das Fahren zu verzichten, um Unfälle und rechtliche Folgen zu vermeiden.

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