Geldstrafe nach Hundeattacken: Halterin wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt
Geldstrafe nach Hundeattacken: Halterin verurteilt

Geldstrafe nach Hundeattacken: Halterin wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt

Eine 29-jährige Frau aus Berlin ist nach mehreren Beißattacken ihrer Französischen Bulldogge zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach sie der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen schuldig und verhängte eine Strafe von 1.050 Euro. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Angeklagte keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um die Gefährlichkeit ihres Hundes zu kontrollieren.

Details der Vorfälle in Berlin-Oberschöneweide

Die Attacken ereigneten sich zwischen Dezember 2024 und April 2025 in Berlin-Oberschöneweide. Im April 2025 biss der Hund einen 49-jährigen Mann aus der Nachbarschaft in Hand und Wade, als die Halterin ihn nachts ohne Leine führte. Nur 20 Minuten später erlitt ein Polizeibeamter in der Wohnung der Frau einen Biss in die Hand. Bereits im Dezember 2024 war ein weiterer Polizist bei einem Einsatz wegen der Frau an der Hand verletzt worden. Insgesamt waren somit drei Personen von den Beißattacken betroffen.

Gerichtsurteil: Halterin hatte Kontrolle verloren

Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagte wusste, dass ihr Hund aggressiv und unberechenbar war. Sie habe jedoch versäumt, ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen und das Tier angemessen zu kontrollieren. Die Frau war bei den Taten teilweise erheblich alkoholisiert und hatte ärztlich verordnete Medikamente eingenommen, was ihre Steuerungsfähigkeit beeinträchtigte. Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Frau ihr Leben und den Hund nicht im Griff gehabt habe. Allerdings wurde klargestellt, dass sie den Hund nicht absichtlich eingesetzt habe, um Menschen zu verletzen.

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Folgen für die Halterin und den Hund

Die 29-Jährige schilderte im Prozess, dass sie sich zum Zeitpunkt der Vorfälle in einem schlechten psychischen Zustand befunden habe. Sie habe nicht erwartet, dass der Hund beißen würde. Kurz nach der letzten Attacke wurde ihr die Französische Bulldogge weggenommen. Das zuständige Amt untersagte ihr zudem das Halten und Führen von Hunden für die Dauer von fünf Jahren. Die Strafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro fiel etwas milder aus als die von der Staatsanwältin geforderten 80 Tagessätze. Die Angeklagte, die ohne Verteidiger erschienen war und unter Tränen ausgesagt hatte, bedankte sich am Ende des Prozesses. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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