Geständnis und positive Entwicklung retten Drogenhändler vor Haft
Für zwei Drogenhändler aus der Müritzregion hat sich ein spätes Geständnis und ihre persönliche Entwicklung im Rechtsstreit ausgezahlt. Das Landgericht Neubrandenburg hat in zwei Berufungsverfahren die ursprünglich verhängten Haftstrafen in Bewährungsstrafen umgewandelt. Richterin Urte Brinkmann bezeichnete dies als „gehörigen Vertrauensvorschuss“ für die Männer, deren Taten teilweise mehrere Jahre zurückliegen.
Junger Mann trickste bei Drogentests
Im ersten Fall handelte es sich um einen 27-jährigen Mann, der 2022 in Waren lebte und kleinere Mengen Ecstasy und Cannabis verkaufte. „Ich wollte meine Ausbildungsvergütung aufbessern und den eigenen Drogenkonsum finanzieren“, gab der Angeklagte zu. Das Amtsgericht Waren hatte ihn Ende 2025 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, da die Sozialprognose als zu vage eingestuft wurde.
Inzwischen hat der junge Mann seine Ausbildung abgebrochen und ist in seine hessische Heimat zurückgekehrt. Dort arbeitet er durchgehend in einem Schnellimbiss, hat eine Suchtberatung absolviert und konsumiert nur noch minimal Cannabis unter ärztlicher Aufsicht. Interessanterweise gestand er auch, während einer früheren Bewährungsphase Urinproben von Bekannten verwendet zu haben, um Drogentests zu manipulieren. „Das hätte sie nicht gestehen müssen, aber es spricht für ihre Ehrlichkeit“, kommentierte Richterin Brinkmann dieses Eingeständnis.
Komplizierter Fall mit 17 Vorstrafen
Der zweite Angeklagte ist ein 55-jähriger Mann aus der Region Röbel mit bereits 17 Eintragungen im Strafregister. Er war wegen sieben „gewerbsmäßiger“ Drogenverkäufe am Amtsgericht Waren zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Im Berufungsverfahren legte er auf Anraten seines Anwalts Detlef Hein ein Geständnis ab und ersparte dem Gericht eine aufwändige Beweisaufnahme.
Er gestand, einem Bekannten 2019 zweimal je 100 Gramm Amphetamine für mindestens 1000 Euro verkauft zu haben. Da bei Durchsuchungen keine Drogen mehr gefunden wurden und der Wirkstoffgehalt unklar blieb, musste das Gericht zu Gunsten des Angeklagten von maximal 9,6 Gramm Wirkstoff pro 100 Gramm ausgehen. Fünf weitere Anklagepunkte wurden mangels Beweisen fallengelassen, wodurch auch die „Gewerbsmäßigkeit“ entfiel.
Bewährung nur mit Bauchschmerzen
Das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben und der Mann zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. „Nur mit großen Bauchschmerzen“ gewähre man diese Bewährung, erklärte Richterin Brinkmann im Nachhinein. Der Verurteilte, der von Bürgergeld und einer Rente lebt, sicherte zu, die 1000 Euro sofort an die Staatskasse zurückzuzahlen.
Er gab im Prozess an, einmal 10.000 Euro beim Glücksspiel in Röbel gewonnen zu haben, das Geld aber so verwendet zu haben, dass es wie Unterhaltszahlungen aussah, um keine Probleme mit dem Jobcenter zu bekommen. Die Richterin empfahl ihm dringend, eine Suchtberatung zu besuchen, da er bereits mehrfach unter Alkoholeinfluss Straftaten begangen hatte. Bei einem erneuten Verstoß müsste er die Haftstrafe doch noch antreten.
Beide Urteile zeigen, wie späte Geständnisse und positive persönliche Entwicklungen im Strafrecht berücksichtigt werden können, selbst bei Drogendelikten, die normalerweise mit Haftstrafen geahndet werden. Die Bewährungsentscheidungen stellen jedoch einen erheblichen Vertrauensvorschuss dar, der bei Fehlverhalten schnell widerrufen werden kann.



