Dschungelkönig Gil Ofarim: Keine strafrechtlichen Konsequenzen nach Äußerungen im australischen Dschungel
Der frisch gekürte Dschungelkönig Gil Ofarim hat mit seinen Andeutungen zum Antisemitismus-Skandal in Leipzig keine neue Straftat begangen. Das hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg nach einer Überprüfung der Aussagen des 43-jährigen Sängers im australischen Dschungelcamp klargestellt.
Kryptische Andeutungen über Videoaufnahmen
Während seiner Zeit im Dschungelcamp hatte Ofarim Fragen zu dem vielbeachteten Davidstern-Skandal von 2021 nur zurückhaltend beantwortet. Der Musiker verwies mehrfach auf eine Verschwiegenheitserklärung und äußerte sich teilweise in kryptischen Andeutungen. Besonders bemerkenswert war seine Behauptung, dass bei den Videoaufnahmen aus der Hotel-Lobby, die während des Gerichtsprozesses gezeigt wurden, mehrere Sekunden fehlen würden.
Diese Aussage hatte Spekulationen ausgelöst, ob Ofarim sich damit möglicherweise erneut strafbar gemacht haben könnte. Die Aufnahmen waren ein zentrales Beweismittel in dem Verfahren, in dem Ofarim wegen falscher Verdächtigung verurteilt worden war.
Staatsanwaltschaft sieht keine neue Straftat
Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz von der Staatsanwaltschaft Magdeburg hat gegenüber Medien jedoch klargestellt, dass Ofarims Äußerungen keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen werden. "Es handelt sich letztlich nur um Wiederholungen aus dem Strafprozess", erklärte Schulz.
Bereits im Jahr 2023 hatte Ofarims Verteidigung im ursprünglichen Verfahren auf angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen der Videoaufnahmen hingewiesen. Das Landgericht Leipzig hatte damals jedoch keine Zweifel an der Beweiskraft des Materials geäußert und es als vollständig und authentisch bewertet.
Schulz betonte: "Eine Auslegung dahingehend, dass Gil Ofarim damit seine Antisemitismusvorwürfe gegen den Geschädigten wiederholt und damit eine neue Straftat vorliegt, dürfte nach hiesiger Auffassung aufgrund der hier vorliegenden Erkenntnisse aber eher fernliegend sein."
Hintergrund des abgeschlossenen Verfahrens
Der Oberstaatsanwalt wies zudem darauf hin, dass die Einstellung des ursprünglichen Verfahrens gegen Ofarim keinen Freispruch darstelle. Nach der ausdrücklichen Formulierung des Landgerichts Leipzig sei mit Ofarims Geständnis, der Entschuldigung bei dem geschädigten Hotelmitarbeiter und der Erfüllung der gerichtlichen Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt worden.
Das Gericht hatte damals entschieden, dass unter diesen Umständen kein Urteilsspruch mehr erforderlich sei. Ofarim hatte sich im Rahmen des Verfahrens zu einer Geldauflage verpflichtet und sich öffentlich bei dem betroffenen Hotelmitarbeiter entschuldigt.
Warum Ofarim das Thema der Videoaufnahmen nun im Dschungelcamp erneut aufgriff, konnte Schulz nicht erklären. Der Staatsanwalt betonte jedoch, dass die rechtliche Bewertung der Aussagen klar sei und keine neuen Ermittlungen erforderlich mache.
Die Klarstellung der Staatsanwaltschaft beendet damit die Spekulationen über mögliche rechtliche Konsequenzen für Ofarim nach seinen Dschungel-Äußerungen. Der Sänger kann sich nun auf seine Rolle als Dschungelkönig konzentrieren, ohne rechtliche Nachspiele befürchten zu müssen.



