Ein junger Mann aus der Müritzregion stand wegen eines extremistischen Hasskommentars auf Instagram vor dem Amtsgericht Waren. Ihm wurde vorgeworfen, einen Nutzer aus Bayern mit den Worten „Dich und Deine Familie hätte ich auch vergast“ bedroht zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah darin den Verdacht der Volksverhetzung. Doch das Verfahren wurde überraschend eingestellt.
Der Vorfall und die Anklage
Im April 2025 soll der damals 20-Jährige, der zu dieser Zeit der rechtsextremen Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ angehörte, auf Instagram einen Kommentar verfasst haben. Hintergrund war ein Besuch von Neuntklässlern in der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen, bei dem ausländerfeindliche Lieder gesungen worden sein sollen. Ein Nutzer aus Nordbayern kommentierte dies mit den Worten: „Bei manchen Kindern ist bei der Erziehung einiges schiefgelaufen.“ Daraufhin antwortete ein Account mit dem Namen „Der Dritte Weg 888“ aus der Region Waren: „Du linksversiffter grüner Wähler, so siehst Du nämlich aus. Dich und Deine Familie hätte ich auch vergast.“
Ermittlungen und Beweislage
Der beleidigte Nutzer erstattete Anzeige. Die Polizei in Bayern ermittelte, dass der Account inzwischen in „Dritter Weg 88“ umbenannt worden war und zu dem Angeklagten sowie dessen Handynummer gehörte. Doch der Angeklagte bestritt die Tat. Seine Anwältin Katja Schade argumentierte, es sei nicht eindeutig nachweisbar, dass die Handynummer im April 2025 zu diesem Account gehörte, da die Polizei die Verbindung erst Wochen später feststellte.
Verhandlung und Entscheidung
Richterin Alexandra Sprigode-Schwenke versuchte, den Widerspruch aufzuklären, unter anderem durch einen Anruf bei der Polizei in Kulmbach. Doch die Beamten konnten nicht eindeutig bestätigen, dass der Account damals dem Angeklagten zuzuordnen war. Ein teures Gutachten hätte mehrere tausend Euro gekostet und wäre unsicher gewesen, da der Account inzwischen gelöscht ist.
Positive Entwicklung des Angeklagten
Letztlich half dem Angeklagten seine positive Entwicklung seit einer früheren Verurteilung auf Bewährung. Die Bewährungshilfe bescheinigte ihm eine „sehr positive“ Entwicklung. Zudem sitzt der rechtsextreme Anführer, mit dem er früher zu tun hatte, wegen Raubes in Haft. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Schöffengericht stimmten einer Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 (Geringfügigkeit) zu. Der junge Mann, der inzwischen eine feste Arbeit in der Reinigungsbranche hat, bleibt straffrei.
Ausblick
Ob der 20-Jährige erneut vor Gericht muss, ist ungewiss. Aus seiner Vergangenheit sind noch mehrere Ermittlungsverfahren anhängig, jedoch nicht wegen Volksverhetzung. Der Fall zeigt die Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Hasskriminalität im Internet auf.



