Huthi-Mitglied in München zu Bewährungsstrafe verurteilt
Huthi-Mitglied in München verurteilt

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat ein mutmaßliches Mitglied der Huthi-Miliz aus dem Jemen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer eineinhalbjährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Erstmals ging es laut Gericht damit vor einem deutschen Staatsschutzsenat darum, ob die sogenannte Huthi-Bewegung im Jemen als terroristische Vereinigung im Ausland einzuordnen ist.

Hintergrund des Falles

Der heute 20-jährige Angeklagte soll im Jahr 2022 in einem militärischen Trainingslager der Huthi-Miliz im Jemen ausgebildet worden sein und anschließend für die Miliz gekämpft haben. Nach eigenen Angaben handelte er freiwillig und ohne Zwang, so das Gericht. Nachdem er im Kampf verletzt worden war, floh er im Mai 2023 nach Deutschland.

Beweislage und Geständnis

Zentrales Beweismittel war laut Gericht das Teilgeständnis des Angeklagten. Er habe sich in der Hauptverhandlung umfassend eingelassen und wesentliche Umstände des vorgeworfenen Sachverhalts eingeräumt. Allerdings gab er an, zu einer Mitwirkung bei den Huthi gezwungen worden zu sein. Dieser Darstellung folgte das Gericht nicht.

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Die Vorsitzende Richterin Sigrid Dörmer betonte, dass es vor allem darum gegangen sei, dem Auftrag des Jugendgerichtsgesetzes zu folgen und die richtige Sanktion für den jungen Mann zu finden. Die Strafe von eineinhalb Jahren Jugendstrafe auf Bewährung spiegelt dies wider.

Einordnung der Huthi-Bewegung

Der Senat stellte fest, dass die Huthi-Bewegung durch den Iran und die Hisbollah unterstützt wird. Dank dieser Unterstützung verfüge die Gruppe über ballistische Raketen und Marschflugkörper und habe damit sowohl die Vereinigten Arabischen Emirate als auch Saudi-Arabien angegriffen. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hätten sich die Huthi an die Seite der Hamas gestellt und Angriffe auf Israel sowie den Schiffsverkehr im Roten Meer ausgeführt.

Die Ideologie der Huthi sei antiamerikanisch, antiisraelisch und antisemitisch geprägt. Es handele sich um eine autoritäre Organisation mit Führerkult. Dieses Urteil ist das erste seiner Art vor einem deutschen Staatsschutzsenat und setzt ein wichtiges Zeichen im Kampf gegen internationalen Terrorismus.

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