Lebensgefährliche Fotos: Jugendliche filmen Motorräder im Gleisbereich bei Schwerin
Für spektakuläre Aufnahmen mit ihren Motorrädern haben sich zwei Jugendliche bei Schwerin in akute Lebensgefahr begeben und eine Streckensperrung verursacht. Der Vorfall ereignete sich am Montagabend gegen 20 Uhr an der Bahnstrecke Wismar–Schwerin in der Ortschaft Lübstorf, wie die Bundespolizei in Rostock mitteilte.
Streckensperrung und Ermittlungen
Nach einer Information über Personen im Gleisbereich veranlasste das Bundespolizeirevier Schwerin unverzüglich eine Streckensperrung. Die alarmierten Beamten stellten am Einsatzort zwei Jugendliche fest, die zugaben, Fotos und Videos von ihren Motorrädern im Gefahrenbereich der Bahnstrecke angefertigt zu haben.
Die Polizeibeamten informierten die Erziehungsberechtigten und entließen die Jugendlichen nach einer eindringlichen Belehrung. Gegen sie wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts im Bereich der Bahnanlagen eingeleitet. Durch den Vorfall verspäteten sich zwei Züge um insgesamt 10 Minuten.
Extreme Gefahren an Bahnanlagen
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Rostock nochmals ausdrücklich auf die extremen Gefahren beim Aufenthalt an und auf Bahnanlagen hin. Das Fotografieren beansprucht die gesamte Aufmerksamkeit, wodurch die Umgebung schnell aus dem Fokus gerät.
Die Züge verkehren mit hoher Geschwindigkeit, sind leise und werden daher oft zu spät erkannt. Zudem geht von vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die zu gravierenden Unfällen führen kann. Fotos an Bahnanlagen können im schlimmsten Fall das Leben kosten oder erhebliche Verspätungen verursachen.
Präventionsarbeit der Bundespolizei
Vertreter von Bundes- und Landespolizei sowie der Deutschen Bahn führen regelmäßig Präventionsveranstaltungen durch, um Schüler, Eltern und Lehrer vor den Gefahren an Bahnanlagen zu warnen. Diese Aufklärungsarbeit findet an Schulen und öffentlichen Einrichtungen statt und soll das Bewusstsein für die Risiken schärfen.
Der Fall bei Schwerin ging glimpflich aus, unterstreicht aber die Notwendigkeit solcher Maßnahmen. Die Bundespolizei betont, dass selbst kurze Aufenthalte im Gleisbereich lebensbedrohlich sein können und zu rechtlichen Konsequenzen führen.



