Bundesregierung stuft K.o.-Tropfen bei Vergewaltigung als Waffe ein
K.o.-Tropfen gelten künftig als Waffe bei Vergewaltigung

Höhere Strafen für K.o.-Tropfen bei Sexualdelikten geplant

Die Bundesregierung will den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Straftaten wie Vergewaltigung oder Raub deutlich strenger bestrafen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Kabinett verabschiedet. Künftig soll der Einsatz dieser Substanzen rechtlich wie der Gebrauch einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs eingestuft werden. Bei Vergewaltigungen droht dann eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren.

Hintergrund des Gesetzentwurfs

Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. Diese Rechtsauffassung wird nun durch die geplante Reform korrigiert. Die Bundesregierung reagiert damit auf die besondere Heimtücke und Gefährlichkeit solcher Taten, bei denen die Opfer wehrlos gemacht werden.

Statistische Erfassung fehlt

Eine bundesweite Polizeistatistik über den Einsatz von K.o.-Tropfen existiert nicht. Die meisten Fälle ereignen sich in Bars oder Clubs, aber auch in privaten Wohnungen. Opfer berichten oft von Gedächtnislücken und benötigen Zeit, um den Verdacht zu äußern.

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Kritik und Stellungnahmen

Die Bundesrechtsanwaltskammer äußerte Zweifel an der tatsächlichen Verbreitung von K.o.-Tropfen im Nachtleben. Lokale Studien hätten ergeben, dass Betroffene häufig die Wirkung von Alkohol falsch einschätzen. Staatsanwalt Simon Pschorr aus Regensburg wies jedoch darauf hin, dass eine Intoxikation mit K.o.-Tropfen oft nicht nachweisbar ist und die Opfer Zeit brauchen, um sich zu sammeln.

Reaktion der Bundesjustizministerin

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, dass es sich um „sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form“ handele, die vor allem Frauen treffe. Die Reform sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt.

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