Zwei Jahre nach Messerangriff: Lange Haftstrafe für Täter aus Raguhn-Jeßnitz
Lange Haftstrafe nach Messerangriff in Bitterfeld

Zwei Jahre nach einem brutalen Messerangriff vor dem Bitterfelder Hotel „Central“ ist der Täter zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann aus Raguhn-Jeßnitz hatte im Januar 2024 eine 63-jährige Frau niedergestochen und schwer verletzt. Zudem raubte er ihr drei gekaufte Brote. Die Tat hatte damals für große Aufregung in der Region gesorgt. Nun fand der Prozess am Landgericht statt, bei dem der Angeklagte bis zuletzt alle Vorwürfe abstritt. Doch die Beweislage war erdrückend.

Die Tat im Detail

Am Abend des 15. Januar 2024 war die 63-Jährige auf dem Heimweg von einem Einkauf, als sie in der Walther-Rathenau-Straße in Bitterfeld von dem Angeklagten angegriffen wurde. Der Täter stach mehrfach mit einem Messer auf die Frau ein, die daraufhin schwer verletzt zusammenbrach. Der Mann entriss ihr die Einkaufstüte mit den Broten und flüchtete. Die Frau wurde wenig später von Passanten gefunden und in ein Krankenhaus gebracht, wo sie notoperiert werden musste. Sie überlebte den Angriff, leidet aber bis heute unter den Folgen.

Ermittlungen und Prozess

Die Polizei konnte den Täter schnell identifizieren. Entscheidend waren Zeugenaussagen und DNA-Spuren, die am Tatort und an der Kleidung des Angeklagten sichergestellt wurden. Trotz dieser Beweise bestritt der 42-Jährige vor Gericht jede Beteiligung an der Tat. Er behauptete, zum Tatzeitpunkt woanders gewesen zu sein. Das Gericht glaubte ihm nicht. Nach einem mehrtägigen Prozess wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Habgier gehandelt habe. Der Raub der Brote war nicht das einzige Motiv; der Täter hatte offenbar auch Geld erwartet.

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Reaktionen und Bedeutung

Das Urteil sorgte in der Öffentlichkeit für Erleichterung. Viele Anwohner hatten die Tat als besonders grausam empfunden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine noch höhere Strafe gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Das Gericht folgte jedoch nicht der Forderung nach einer Sicherungsverwahrung, da der Täter nicht als gefährlich im Sinne des Gesetzes eingestuft wurde. Die Verurteilung zeigt, dass Gewalttaten konsequent geahndet werden. Der Mann aus Raguhn-Jeßnitz muss nun für lange Zeit ins Gefängnis.

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