Lebenslange Haft für Betreuerin nach Mord an 15-Jährigem
Lebenslange Haft für Betreuerin nach Mord

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 15-Jährigen in einem Waldstück bei Göttingen ist die frühere Betreuerin des Opfers zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Göttingen sprach die 24-jährige Deutsche des Mordes schuldig. Der Richter erklärte: „Sie sind eine Mörderin.“ Die Tat sei von Anfang bis Ende geplant gewesen.

Hintergrund der Tat

Die Angeklagte und das Mädchen kannten sich aus einer Wohngruppe der Kinder- und Jugendhilfe. Motiv waren laut Gericht Streitigkeiten der 24-Jährigen mit ihrem Ex-Partner, den sie zurückgewinnen wollte. Durch den Mord habe sie Zugang zum Handy des Mädchens erlangen wollen, um in dessen Namen Nachrichten zu verschicken.

Tathergang

Am 29. Juni 2025 tötete die Frau das Mädchen nahe einer Burgruine in einem abgelegenen Waldstück. Zunächst machte sie die Jugendliche mit Augentropfen in einem Getränk benommen. Dann schlug sie sie mit einem Stein und fügte ihr Schnittverletzungen zu, die einen Suizid vortäuschen sollten. Die 15-Jährige verblutete gegen Mitternacht. Eine Spaziergängerin fand die Leiche am nächsten Morgen.

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Urteil und Reaktionen

Die Angeklagte gestand die Verantwortung für den Tod, bestritt jedoch einen geplanten Mord. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach von heimtückischem Mord aus niederen Beweggründen. Die Nebenklage forderte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung mit drei Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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