Göttingen - Eine frühere Erzieherin ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil sie ein 15-jähriges Mädchen in einem Waldstück bei Göttingen ermordet hat. Das Landgericht Göttingen sprach die 24-Jährige des Mordes schuldig. „Sie sind eine Mörderin, das kann man so feststellen“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.
Die Tat im Detail
Nach Überzeugung des Gerichts tötete die Deutsche das Mädchen am 29. Juni 2025 nahe einer Burgruine in einem abgelegenen Waldstück. Zunächst machte sie die Jugendliche mit Augentropfen in einem Getränk benommen. Dann schlug sie sie mit einem Stein und fügte ihr Schnittverletzungen zu, die einen Suizid vortäuschen sollten. Die 15-Jährige verblutete gegen Mitternacht. Eine Spaziergängerin entdeckte die Leiche am Morgen.
Hintergrund der Tat
Die Erzieherin und das Mädchen kannten sich aus einer Wohngruppe der Kinder- und Jugendhilfe, in der die 15-Jährige lebte. Hintergrund der Tat waren laut Gericht Streitigkeiten der Angeklagten mit ihrem Ex-Partner, den sie zurückgewinnen wollte. Zudem habe sie ihr berufliches Ansehen wiederherstellen wollen, das sie durch Lügen und Manipulationen verloren hatte.
Der Richter betonte, dass das Mädchen für diesen Plan nur Mittel zum Zweck war. Die Angeklagte habe sich Zugang zum Handy des Opfers verschaffen wollen, um in dessen Namen Nachrichten zu verschicken. Die Tat sei „von A bis Z durchgeplant“ und „fast exzessiv choreografiert“ gewesen.
Indizien und Beweise
Obwohl die Tatwaffe nicht gefunden wurde, sprachen mehrere Indizien gegen die Angeklagte. Sie hatte im Internet recherchiert, wie Augentropfen in Getränken wirken. Zudem wurde DNA des Opfers in ihrem Auto gefunden. Als die Frau von einem Überfall auf sich selbst sprach, wurden die Ermittler misstrauisch.
Prozess und Urteil
Die Angeklagte schwieg zunächst und räumte spät ein, für den Tod verantwortlich zu sein, bestritt aber einen geplanten Mord. Der Richter warf ihr vor, sich das Lügen und Manipulieren als Verhaltensstrategie angeeignet zu haben. „Kein Wort kann man Ihnen glauben“, sagte er. Die Mutter des Opfers nahm das Urteil mit einem erleichterten Seufzer auf. Sie erhielt 15.000 Euro Hinterbliebenengeld.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und drei Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision ist möglich.



