Bundesregierung verschärft Strafen für K.o.-Tropfen-Einsatz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Einsatz von K.o.-Tropfen künftig wie den Gebrauch einer Waffe bestraft. Wer die Substanzen zur Vorbereitung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, muss mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen. Das Kabinett gab grünes Licht für die Reform, die eine deutliche Verschärfung des Strafrechts vorsieht.
Rechtliche Gleichstellung mit Waffen
K.o.-Tropfen sollen rechtlich als gefährliches Werkzeug eingestuft werden. Bislang galt dies nicht: Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass die Substanzen nicht unter diese Kategorie fallen. Die neue Regelung schließt diese Lücke. Bei Vergewaltigungen, bei denen K.o.-Tropfen eingesetzt werden, droht nun eine Mindeststrafe von fünf Jahren – dieselbe Strafe wie bei Verwendung einer Waffe.
Dunkelziffer und Kritik
Eine bundesweite Statistik zu K.o.-Tropfen-Delikten existiert nicht. Die meisten Fälle ereignen sich in Bars oder Clubs, aber auch in privaten Wohnungen. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt jedoch vor einer Überschätzung des Problems: Lokale Studien zeigten, dass Betroffene oft die Wirkung von Alkohol falsch einschätzen. Staatsanwalt Simon Pschorr aus Regensburg betont hingegen, dass eine Intoxikation mit K.o.-Tropfen häufig nicht nachweisbar sei, da Opfer Zeit benötigen, um Gedächtnislücken zu überwinden und einen Verdacht zu äußern.
Ministerin: „Besonders hinterhältige Gewalt“
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete die geplante Reform als Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt. „Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen“, sagte Hubig. Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen seien besonders hinterhältig und gefährlich. Die Neuregelung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.



