Lebenslange Haft für Mord an 15-Jähriger im Wald bei Göttingen
Lebenslange Haft für Mord an 15-Jähriger

Das Landgericht Göttingen hat eine 24-jährige Sozialarbeiterin wegen Mordes an einer 15-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die frühere Jugendbetreuerin des Opfers tötete das Mädchen in einem Waldstück bei Göttingen, wie das Gericht am Dienstag entschied. „Sie sind eine Mörderin“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die Tat sei von A bis Z durchgeplant gewesen.

Hintergrund der Tat

Die Angeklagte und das Mädchen kannten sich aus einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Hintergrund der Tat waren jedoch Streitigkeiten der Angeklagten mit ihrem Ex-Partner, den sie zurückgewinnen wollte. Durch den geplanten Mord habe sich die Frau Zugang zum Handy des Mädchens verschaffen wollen, um in dessen Namen Nachrichten zu verschicken.

Tathergang

Nach Überzeugung der Strafkammer tötete die 24-Jährige das Mädchen am 29. Juni 2025 nahe einer Burgruine in einem abgelegenen Waldstück. Zunächst machte sie die Jugendliche mit Augentropfen in einem Getränk benommen. Dann schlug sie sie mit einem Stein und fügte ihr anschließend für einen Suizid typische Schnittverletzungen zu. Die 15-Jährige verblutete gegen Mitternacht und wurde erst am Morgen von einer Spaziergängerin entdeckt.

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Prozess und Urteil

Die Angeklagte hatte im Prozess eingeräumt, für den Tod des Mädchens verantwortlich zu sein, bestritt jedoch einen geplanten Mord. Mit dem Strafrahmen in der Verurteilung entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Schwurgerichtskammer sprach von einem heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen. Der Vertreter der Nebenklage hatte für die Mutter der Getöteten neben der lebenslangen Strafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger hatten sich für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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