Lebenslange Haft nach tödlichem TikTok-Streit: Mordurteil für Messerangriff in Berlin-Neukölln
Lebenslange Haft nach tödlichem TikTok-Streit in Berlin

Lebenslange Haft nach tödlichem TikTok-Streit: Mordurteil für Messerangriff in Berlin-Neukölln

Zehn Monate nach einem brutalen Messerangriff mit tödlichem Ausgang in einem Berliner Park ist ein 24-jähriger afghanischer Staatsangehöriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den Angeklagten des Mordes schuldig, nachdem er seinen 28-jährigen Landsmann im Körnerpark in Berlin-Neukölln am 22. Juni 2025 gezielt aufgesucht und erstochen hatte. Der Vorsitzende Richter Thomas Groß bezeichnete die Tat als „pure Selbstjustiz“, die aus einem übersteigerten Ehrgefühl heraus begangen wurde.

Geplante Tat nach monatelangen digitalen Beleidigungen

Der Konflikt zwischen Täter und Opfer hatte sich laut Ermittlungen über mehrere Monate hinweg auf der Online-Plattform TikTok aufgebaut. In Gruppentelefonaten und anderen sozialen Medien hatten sich die beiden Männer gegenseitig beleidigt, was schließlich zu einer tödlichen Eskalation führte. Richter Groß äußerte sich schockiert darüber, wie digitale Auseinandersetzungen in der realen Welt solche verheerenden Folgen haben können. Die Tat wurde als geplant und nicht als spontaner Entschluss bewertet, wobei der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen handelte.

Der 24-Jährige suchte sein Opfer gezielt im Körnerpark auf, zog ein Jagdmesser und verfolgte den 28-Jährigen, der in Todesangst floh. In der Nähe eines Brunnens holte der Täter das Opfer ein und stach mehrfach auf ihn ein. Anschließend flüchtete er „sehr geordnet“ vom Tatort. Der Verletzte erlag wenig später seinen Verletzungen in einem Krankenhaus. Der Angeklagte wurde bereits einen Tag nach der Tat festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft.

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Prozessverlauf und rechtliche Bewertung

Im dreimonatigen Prozess gestand der 24-Jährige die tödlichen Stiche, behauptete jedoch, sie seien „aus der Situation heraus“ geschehen. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wies die Argumentation der Verteidigung zurück, die auf einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert hatte, ohne jedoch einen konkreten Strafantrag zu stellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann somit noch angefochten werden.

Die Ermittlungen ergaben zudem, dass der Angeklagte seine Versuche, den 28-Jährigen direkt zu konfrontieren, live über eine Plattform dokumentiert hatte, was die Vorsätzlichkeit der Tat unterstreicht. Dieser Fall wirft ernste Fragen über die Auswirkungen von Online-Konflikten auf die reale Welt auf und zeigt, wie schnell verbale Auseinandersetzungen in sozialen Medien zu Gewalt eskalieren können.

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