Junge Frau schildert vor Gericht mutmaßlichen Messerangriff des Ex-Partners in Erfurt
Am Landgericht Erfurt musste eine junge Frau um Fassung ringen, als sie den mutmaßlichen Messerangriff ihres Ex-Freundes schilderte. Tränen schossen ihr in die Augen, während sie nur wenige Meter vom wegen versuchten Mordes an ihr angeklagten Ex-Partner im Zeugenstand von dem Geschehen berichtete. Der Vorsitzende Richter Markus von Hagen unterbrach daraufhin zeitweise die Verhandlung, damit sich die 24-jährige Ukrainerin sammeln konnte.
Angeklagter soll maskiert aufgelauert haben
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-jährigen afghanischen Angeklagten vor, im Juli vergangenen Jahres seiner früheren Partnerin frühmorgens maskiert aufgelauert zu haben, in der Absicht, diese zu töten. Zunächst habe er der Frau mit dem Griff eines mitgeführten Küchenmessers ins Gesicht geschlagen. Daraufhin soll sie zu Boden gegangen sein, wo der Mann laut Anklage mehrfach auf sie eingestochen habe. Die Klinge des Messers soll 15,5 Zentimeter lang gewesen sein.
In der Annahme, die stark blutende Frau werde an den Verletzungen sterben, sei er geflüchtet. Die junge Frau sagte im Zeugenstand: „Ich hatte Angst, dass ich sterben könnte.“ Zwei Passanten hätten ihr geholfen und Rettungskräfte alarmiert. Angegriffen worden sei sie plötzlich auf dem Nachhauseweg.
Vorgeschichte der Gewalt in der Beziehung
Die Frau berichtete, dass sie den Angeklagten 2022 kennengelernt hatte und sie bald in einer Beziehung waren. In Erfurt lebten sie zusammen in einer Wohnung. Der Angeklagte sei häufig aggressiv gewesen, habe sie geschlagen, sie habe versucht sich zu wehren. Viele Male sei die Polizei bei ihnen gewesen. Sie habe den Mann als misstrauisch und eifersüchtig erlebt. „Er hat mich ständig kontrolliert, mir nicht vertraut.“
Schließlich habe sie einen Schlussstrich gezogen und die Beziehung beendet. Im Februar 2025 sei der Angeklagte endgültig ausgezogen. Sie hätten sich aber noch getroffen, auch weil der Angeklagte immer noch die Waschmaschine in der Wohnung nutzte.
Drohungen vor der Tat
Nach der Trennung habe sie einen anderen Partner gefunden. Nachdem der Angeklagte davon erfahren habe, habe er bei einem Treffen gedroht, sie und den anderen zu töten. „Ich dachte, es sind nur Worte.“ Sie habe nicht gedacht, dass er es ernst meinen könnte. Den mit einem Tuch im Gesicht maskierten Angreifer will sie anhand seiner Stimme, seiner Kleidung und seiner Statur als den angeklagten Ex-Freund erkannt haben.
Infolge des Angriffs leide sie an Panikattacken, sie habe häufig Angst. Der Angeklagte selbst ließ sich zunächst nicht ein. Seine Verteidigerin erklärte jedoch, dass sich ihr Mandant im Laufe des Prozesses möglicherweise noch äußern werde.
Femizide als strukturelles Problem
Bei solchen Gewaltverbrechen wird immer häufiger über sogenannte Femizide diskutiert. Der Begriff bezeichnet Fälle, in denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden. Als häufigste Form davon gilt in Deutschland die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.
Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, schrieb in einem Vorwort eines 2025 veröffentlichten Monitoringberichts: „Um Femizide wirksam zu bekämpfen, bedarf es eines grundlegenden Perspektivwechsels: weg von der Betrachtung als Einzelfälle, hin zur Anerkennung als strukturelles Gewaltproblem.“ Weitere Verhandlungstermine sind bis in den Juni geplant.



