Gewalttat in Franken: Angeklagter gesteht Messerangriff auf Kollegin aus Mordlust
Die Schreie der angegriffenen Frau müssen ihren Kollegen ins Mark gefahren sein. Die Szenen, die sich am 1. Juli des vergangenen Jahres beim Stromversorger Überlandwerk Rhön im unterfränkischen Mellrichstadt abspielten, werden viele Beteiligte wohl nie wieder loslassen. Nach Erkenntnissen der Ermittler stürmte ein junger Mann aus dem thüringischen Meiningen am Morgen ins Büro seines Chefs und stach dort gezielt auf eine Kollegin ein.
Oberstaatsanwalt spricht von ernstem Tötungsverlangen
„Der Angeklagte verspürte seit Monaten das ernste und nachhaltige Verlangen, andere Menschen zu verletzen und zu töten“, sagte Oberstaatsanwalt Markus Küstner am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Schweinfurt. „Hierbei war ihm bewusst, dass die Geschädigte mit keinem Angriff gegen ihr Leben rechnete und aufgrund des überraschenden massiven Angriffs keinerlei Verteidigungsmöglichkeit hatte.“ Die 59-Jährige, die jahrzehntelang in dem Unternehmen beschäftigt war, starb kurz darauf.
Der 22-jährige Deutsche ist unter anderem wegen Mordes aus Mordlust und Heimtücke angeklagt. Mehr als neun Monate später versuchte er vor der Großen Strafkammer zu erklären, wie es zu der Tat kommen konnte. „Ich habe die Frau gehasst“, sagte der Angeklagte nüchtern. „Wir haben uns nicht gut verstanden.“ Er habe sich von der Kollegin, die er seit seiner Ausbildung gekannt habe, schlecht behandelt gefühlt und Zorn sowie Wut verspürt.
Angeklagter schildert schwere Kindheit und Drogenprobleme
Der junge Mann wirkte ruhig und sprach nahezu emotionslos. Er schilderte eine angeblich schwere Kindheit, in der seine Eltern tot seien und er überwiegend bei den Großeltern aufgewachsen sei. Drogen, Tabletten und Alkohol hätten sein Leben bestimmt, kurz vor der Tat sei er stationär in einer Psychiatrie gewesen. Am Morgen des Angriffs habe er einen Joint geraucht.
Er möchte sich bei den Opfern und Hinterbliebenen entschuldigen, versicherte der gelernte Industriekaufmann. „Ich habe aus Zorn eine abscheuliche Tat begangen.“ Es tue ihm leid. Er habe sich nach der Tat, anders als erwartet, nicht besser gefühlt.
Staatsanwaltschaft zweifelt an Hass-Erklärung
Dass der 22-Jährige genau diese Kollegin habe töten wollen, nimmt ihm Oberstaatsanwalt Küstner nicht ab. In seiner Vernehmung unmittelbar nach der Tat habe der Angeklagte angegeben, er habe schon lange das Gefühl gehabt, einen Menschen töten zu wollen. „Nach erfolgloser Opfersuche in und um die Stadt Meiningen erkor er schließlich am 24. Juni 2025 seine Arbeitskollegin als Opfer aus, der genaue Ablaufplan der Tat wurde am 29. Juni 2025 festgelegt“, sagte Küstner.
Auch der psychiatrische Gutachter Hans-Peter Volz hielt dem Angeklagten vor, er habe in gemeinsamen Gesprächen von einem „dauernden Drang“ gesprochen, irgendjemanden töten zu wollen. „Das ist ein bisschen anders, als Sie es hier geschildert haben“, sagte der Sachverständige zu dem jungen Mann. Dieser antwortete, es habe nicht gestimmt, was er damals nach der Festnahme gesagt habe, und bekräftigte, die Frau gezielt aus Zorn und Drang angegriffen zu haben.
Weitere Opfer und Gerangel mit dem Angreifer
Nach Erkenntnissen der Ermittler attackierte der Verdächtige an dem sonnigen Dienstagmorgen nicht nur die 59-Jährige, sondern auch seinen Chef und einen Mitarbeiter, der helfen wollte. Der 56-jährige Vorgesetzte wurde lebensgefährlich verletzt, der andere 63-jährige Kollege leicht. „Beide schafften es schließlich mit einem erheblichen Kraftaufwand, den Angeklagten zu Boden zu drücken und zu fixieren“, berichtete Küstner.
Ihm zufolge stürmten weitere Mitarbeiter in das Büro, nahmen dem mutmaßlichen Täter das Messer ab und verständigten den Notruf. „Außer zur Befriedigung seines ernsthaften Verlangens einen Menschen zu töten, gab es keinen ersichtlichen Grund oder Motiv für die Hinrichtung“ der Frau, fasste es der Ankläger zusammen. Er sprach von lange bestehenden Mordfantasien und Mordlust, auch das Wort Lustgewinn fiel.
Vorbereitung und Ermittlungsergebnisse
Laut der Anklage ergaben die Ermittlungen, dass sich der Angeklagte vor der Gewalttat in der Kleinstadt im bayerisch-thüringischen Grenzgebiet lange mit bekannten Serienmördern befasste. Auch soll er einen Chatbot – ein Computerprogramm, das über menschliche Gespräche Anfragen bearbeitet – zu Themen wie Mord, Verhaftung und Forensik befragt haben. Unter anderem habe er die Frage gestellt, wie man eine Leiche entsorgen könne.
Verletzter Chef leidet unter Schlafstörungen
Der verletzte Chef kann sich die Gewalttat nicht erklären. „Wir hatten in der Gruppe ein gutes Arbeitsklima“, sagte der 56-Jährige. „Wir duzen uns alle.“ Nie habe der Angeklagte ihm von Problemen mit der Kollegin erzählt. „Ich hatte mit ihm eigentlich einen engeren Kontakt gehabt. Ich wusste von seiner Vorgeschichte. Mir war klar, dass er familiäre Probleme hatte.“
Seit dem Angriff, den er nur knapp überlebt habe, leide er unter erheblichen Schlafstörungen. „Ich liege nachts wach, ständig das Gesicht des Angeklagten vor mir.“ Mord, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft dem 22-Jährigen vor. An insgesamt sechs Verhandlungstagen bis zum 14. April soll nun geklärt werden, wie es zu der Tat kommen konnte. Das Urteil wird voraussichtlich Mitte April erwartet.



