Missbrauchsvorwürfe im Maßregelvollzug: Ärztliche Leitung vorläufig gerettet
Im Fall eines mutmaßlichen Kindesmissbrauchs in einer Klinik für Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel hat sich die Situation für die ärztliche Leitung vorübergehend entspannt. Die vom Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg ausgesprochenen fristlosen Kündigungen sind nach Angaben des Arbeitsgerichts vorerst gegenstandslos.
Vergleich mit Widerrufsvorbehalt bis Mai
Ein Sprecher des Arbeitsgerichts bestätigte am Freitag, dass beide Parteien einen Vergleich geschlossen haben. Allerdings hat sich das Land Brandenburg ausdrücklich die Möglichkeit vorbehalten, diesen Vergleich bis zum 4. Mai widerrufen zu können. Sollte es dazu kommen, müsste das Arbeitsgericht ein reguläres Urteil in dem Rechtsstreit fällen.
Die zuständige Kammer des Gerichts kam zu der Einschätzung, dass die vom Land vorgebrachte Begründung für die fristlosen Kündigungen nicht ausreichend sei. Der Chefarzt und die Leitende Oberärztin der betreffenden Klinik hatten die gegen sie erhobenen Vorwürfe stets zurückgewiesen und Klage gegen ihre Entlassung eingereicht.
Ärzte signalisieren Kooperationsbereitschaft
Der Rechtsanwalt der beiden Mediziner teilte mit, dass seine Mandanten bereit seien, ihre Tätigkeiten in der Klinik fortzusetzen. Sie stünden einer zukünftigen Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg ausgesprochen positiv gegenüber. Diese Aussage erfolgte im Licht des nun vereinbarten Vergleichs, der eine vorläufige Rücknahme der Kündigungen bedeutet.
Hintergrund: Ermittlungen wegen Kindesmissbrauchs
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt derzeit gegen einen untergebrachten Sexualstraftäter, der verdächtigt wird, ein Kind bei Besuchen in der Maßregelvollzugseinrichtung sexuell missbraucht zu haben. Der Beschuldigte ist laut Behördenangaben vorbestraft. Das betroffene Mädchen, das nicht die leibliche Tochter des Patienten ist, ist inzwischen volljährig.
Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerden des Falls am 3. November umgehend die fristlose Kündigung der ärztlichen Leitung verfügt. Die Ärzte bestreiten jedoch jegliche Versäumnisse, insbesondere im Zusammenhang mit der Genehmigung von Besuchen einer Minderjährigen in Begleitung ihrer Mutter.
Die Entwicklung zeigt, dass der Rechtsstreit zwischen dem Land Brandenburg und der ärztlichen Leitung der Klinik noch nicht abschließend geklärt ist. Die nächsten Wochen bis zum möglichen Widerrufstermin am 4. Mai werden entscheidend sein für die endgültige Entscheidung in dieser heiklen Angelegenheit.



