Im Neustrelitzer Stadtteil Strelitz-Alt sorgt ein Mülltonnen-Problem für Unmut. Anwohner der Bahnhofstraße müssen ihre Mülltonnen rund 200 Meter über einen holprigen Durchgangsweg zur Straße „Am Bahnhof“ schieben, da die Müllabfuhr den schmalen Weg nicht mehr befahren darf. Grund sind Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Wer der Anordnung nicht nachkommt, riskiert ein Zwangsgeld von 200 Euro.
Hintergrund: Warum die Müllabfuhr nicht mehr kommt
Der namenlose Durchgangsweg zwischen Wesenberger und Bahnhofstraße dient als hinterer Zugang zu den Mehrfamilienhäusern. Früher fuhr das Abfallunternehmen Remondis hier durch, um die Mülltonnen aus den Hinterhöfen zu leeren. Doch aus Versicherungsgründen ist dies nun untersagt. Die Stadt Neustrelitz teilte den Anwohnern im April mit, dass die Straßenbreite nicht ausreiche und die Durchfahrt gegen DGUV-Vorschriften verstoße. Die enge Straße biete keine Wendemöglichkeit, und parkende Autos verschärften die Situation. Zudem müssten die Fahrzeuge 145 Meter rückwärts fahren, was ein erhöhtes Unfallrisiko darstelle.
Anwohner Sven Malchow wehrt sich
Familienvater Sven Malchow akzeptiert die Regelung nicht. Bereits im Februar wandte er sich an die Stadt und kritisierte die Zumutung, insbesondere für ältere oder körperlich eingeschränkte Anwohner. Im Winter sei der Weg zudem oft vereist gewesen. Er forderte eine Überprüfung der tatsächlichen Straßenbreite und prüfte, ob angrenzende Grundstücke mehr Platz einnehmen als erlaubt. Die Stadt entgegnete, dass der Weg nicht als Straße gewidmet sei und daher der Reinigungsklasse drei unterliege – die Anwohner müssten ihn selbst beräumen. Wer die Mülltonnen nicht selbst zur Abholung bringen könne, müsse auf eigene Kosten ein Unternehmen beauftragen.
Zwangsgeld und rechtliche Schritte
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erließ im Februar eine Anordnung, die Anwohner und Grundstückseigentümer verpflichtet, die Tonnen am Stellplatz in der Straße „Am Bahnhof“ abzustellen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld von 200 Euro. Sven Malchow hat die Anordnung angefochten und will vor das Verwaltungsgericht Greifswald ziehen. Sein Anwalt Thorsten Schneider aus Neustrelitz beantragte die vorläufige Aussetzung der Anordnung, was der Landkreis im März jedoch ablehnte. Der Landkreis argumentierte, dass Remondis nicht gegen die Unfallversicherungsregeln verstoßen könne.
Kuriosität: Die 1100-Liter-Tonne fehlt
Ein besonderer Punkt im Streit ist eine gelbe 1100-Liter-Tonne, die Sven Malchow vor sieben Jahren beantragt hatte. In der Anordnung des Landkreises sind jedoch nur eine 240-Liter-Restmülltonne, eine 240-Liter-Papiertonne und eine 80-Liter-Restmülltonne aufgeführt. Die große Tonne fehlt. Anwalt Schneider argumentiert, dass diese daher weiterhin im Durchgangsweg von Remondis geleert werden müsse. Sollte der Landkreis nicht bis Ende April auf den Widerspruch reagieren, will Schneider das Verwaltungsgericht anrufen.
Reaktionen der Beteiligten
Kreissprecher Nils Henke erklärte, dass Mitarbeiter des Landkreises die Situation vor Ort mit Remondis begutachtet und verschiedene Optionen geprüft hätten. Die Hinweise der Anwohner seien in die Bewertung eingeflossen. Die Stadt Neustrelitz verweist auf die Zuständigkeit des Landkreises. Remondis argumentiert ähnlich wie der Landkreis. Der Rechtsstreit ist noch nicht abgeschlossen; eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht aus.



