Münchner attackiert Polizei und Bahnmitarbeiter am Ostbahnhof
Münchner attackiert Polizei und Bahnpersonal am Ostbahnhof

Streit am Ostbahnhof eskaliert: Münchner attackiert Bahnmitarbeiter und Bundespolizisten

Am Münchner Ostbahnhof ist ein Streit zwischen zwei Männern eskaliert. Ein 37-Jähriger attackierte anschließend Einsatzkräfte der Bundespolizei und Personal der Deutschen Bahn Sicherheit. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung.

Schlägerei am Gleis 5

Die Bundespolizei wurde gegen 10.15 Uhr über eine Schlägerei am Gleis 5 des Ostbahnhofs informiert. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Tatverdächtigen und einem bislang unbekannten Mann. Im weiteren Verlauf schlugen beide aufeinander ein, teilte die Bundespolizei mit. Der unbekannte Beteiligte flüchtete noch vor Eintreffen der alarmierten Streifen. Die Beamten kontrollierten den 37-jährigen Münchner an Ort und Stelle.

Renitenter Beschuldigter gefesselt

Der Mann zeigte sich sofort unkooperativ und trat den Beamten verbal aggressiv gegenüber. Da er wiederholt ein bedrohliches Verhalten zeigte, musste er aus Gründen der Eigensicherung gefesselt werden, so die Bundespolizei. Während des anschließenden Transports zur Dienststelle schlug und trat der Mann nach den Bundespolizisten sowie Mitarbeitern der Deutschen Bahn Sicherheit. Auf der Dienststelle bedrohte er mehrere Einsatzkräfte mit dem Tod und beleidigte die Beamten fortlaufend.

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Alkohol und Drogen im Spiel

Ein 28-jähriger Bundespolizist erlitt bei dem Einsatz leichte Verletzungen. Er kam vorsorglich in ein Münchner Krankenhaus, blieb aber dienstfähig. Der Beschuldigte wurde durch den Rettungsdienst untersucht; eine weitere medizinische Behandlung war nicht erforderlich. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,32 Promille, zudem reagierte ein Drogenschnelltest positiv. Die Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung.

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