Ehrenamtsförderung in Thüringen: Nachfrage übersteigt Finanzrahmen
Ehrenamtsförderung: Nachfrage übersteigt Finanzrahmen

Ehrenamtsförderung in Thüringen: Nachfrage übersteigt Finanzrahmen

Die Landesregierung in Thüringen steht vor einer Herausforderung: Die Nachfrage nach Fördermitteln für Ehrenamtsprojekte ist deutlich größer als die finanziellen Möglichkeiten des Landes. Wie Staatskanzleiminister Stefan Gruhner (CDU) in Erfurt mitteilte, sind in der zweiten Förderrunde nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes insgesamt 1.673 Anträge aus allen Landesteilen eingegangen. Das beantragte Gesamtvolumen beläuft sich auf mehr als 25 Millionen Euro und übersteigt damit den finanziellen Spielraum des Landes bei Weitem.

Begrenzte Mittel im Doppelhaushalt

Im Thüringer Doppelhaushalt bis 2027 sind für die Ehrenamtsförderung lediglich 18,5 Millionen Euro vorgesehen. Eine Aufstockung dieser Summe sei nicht geplant, so Gruhner. Angesichts der gedämpften Konjunktur- und Steuererwartungen müsse im Landeshaushalt vielmehr gespart werden. Eine eigens eingesetzte Haushaltsstrukturkommission erarbeitet derzeit im Auftrag der Regierung Vorschläge für Einsparungen. „Nicht alles, was beantragt wurde, ist förderfähig“, betonte der Minister.

Punkte-System und Losverfahren

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach einem transparenten Verfahren. Anträge müssen digital eingereicht werden und enthalten unter anderem eine Selbsteinschätzung des Projekts. Anhand dieser Angaben werden Punkte vergeben. Sollte die Nachfrage das Budget weiterhin übersteigen, könnte letztlich ein Losverfahren über die Verteilung entscheiden. Die Umsetzung des Programms obliegt dem Landesverwaltungsamt in Weimar.

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In der ersten Förderrunde wurden insgesamt 763 Projekte mit einem Gesamtbetrag von rund sieben Millionen Euro unterstützt. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Bereichen Sport, Heimat- und Brauchtumspflege. In Thüringen sind laut Staatskanzlei etwa 86.000 Menschen ehrenamtlich aktiv, viele von ihnen in Vereinen und Initiativen.

Förderbedingungen und Eigenanteil

Das Förderprogramm war im Sommer vergangenen Jahres aufgelegt worden. Es ermöglicht Zuschüsse zwischen 5.000 und 50.000 Euro für Ehrenamtliche, bei Kooperationsprojekten sogar bis zu 100.000 Euro. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Eigenanteil von zehn Prozent, der auch in Form von Eigenleistungen erbracht werden kann. Die hohe Nachfrage zeigt den großen Bedarf an finanzieller Unterstützung für das Ehrenamt im Freistaat.

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