Nach dem Mordanschlag auf den Neffen eines berüchtigten Drogenbosses in Düsseldorf haben Spezialkräfte in Niedersachsen einen weiteren Verdächtigen festgenommen. Der 39-jährige Syrer steht im Verdacht, einer der beiden Schützen zu sein, die am 30. Dezember in Düsseldorf nachmittags auf einer Hauptverkehrsstraße zehn Schüsse auf einen Taxifahrgast abfeuerten. Das bestätigte Staatsanwalt Murat Ayilmaz auf dpa-Anfrage. Zuvor hatte das Portal „Dewezet“ berichtet.
Festnahme in Hameln
Der Zugriff erfolgte bereits am Dienstag in Hameln. Der 39-Jährige sitzt inzwischen wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft. Das 40-jährige Opfer wurde von sieben Kugeln getroffen, überlebte jedoch dank einer Notoperation. Bereits im Januar war ein erster Verdächtiger festgenommen worden, bei dem es sich um den Halter des Fluchtwagens handeln soll. Er stand jedoch nicht, wie zunächst angenommen, am Tatort. Ihm wird Beihilfe zu dem Mordversuch vorgeworfen.
Dritter Verdächtiger im März gefasst
Ein dritter Verdächtiger war im März in Gelsenkirchen festgenommen worden. Der 22-Jährige soll ebenfalls geschossen haben und sitzt wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft. In seiner Wohnung wurden ein Sturmgewehr und eine weitere Schusswaffe sichergestellt. Die Ermittler geben aus taktischen Gründen keine Details zur Fahndung preis. Staatsanwalt Ayilmaz lobte jedoch die gründliche Arbeit der Düsseldorfer Polizei. Ein weiterer Verdächtiger sei noch auf freiem Fuß.
Hintergrund der Tat
Das Opfer hatte vor der Tat an einer Kundgebung vor dem niederländischen Konsulat in Düsseldorf teilgenommen, bei der die Freilassung seines Onkels gefordert wurde. Der bekannte Drogenboss sitzt in den Niederlanden seit Jahren im Gefängnis und wird auch als „Pablo Escobar Europas“ bezeichnet. Nach der Kundgebung war der Neffe in einem Taxi auf dem Rückweg zum Hauptbahnhof, als zwei Männer aus einem Wagen sprangen und das Feuer eröffneten. Ob es sich bei den Verdächtigen um Auftragskiller oder Mitglieder einer konkurrierenden Drogenbande handelt, dazu wollte der Staatsanwalt keine Angaben machen.



