Mordprozess in Bayern: 90 Messerstiche beim Morgenkaffee
Vor dem Landgericht Traunstein in Bayern hat am Montag ein schockierender Mordprozess begonnen. Der polnische Bauarbeiter Andrzey P. (51) muss sich wegen der Tötung seines Mitbewohners Artur B. (†64) verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Opfer beim gemeinsamen Morgenkaffee mit 90 Messerstichen attackiert zu haben.
Aggressives Klima in der Wohngemeinschaft
In der Wohngemeinschaft polnischer Bauarbeiter am Neuöttinger Stadtplatz herrschte laut Zeugenaussagen ein äußerst aggressives Klima. Andrzey P. soll seine drei Mitbewohner regelmäßig rassistisch beschimpft haben. „Er machte mir unmoralische sexuelle Angebote“, berichtete Mitbewohner Jacek S. (51) vor Gericht. Ein weiterer Mitbewohner, Piotr P. (52), erinnerte sich: „Er soff Wodka und urinierte auf den Boden.“ Für Artur B. endete das Zusammenleben am 23. Juni 2025 tödlich.
Die tödliche Attacke beim Morgenkaffee
Laut Staatsanwältin Lisa Grindinger standen die vier Männer gegen 6.50 Uhr mit Kaffee und Zigaretten auf dem Balkon ihrer Wohnung. Dann ging der Angeklagte in die Küche und holte ein Gemüsemesser mit einer Klingenlänge von etwa neun Zentimetern. Artur B. saß mit dem Rücken zu ihm, als P. zurückkehrte, ihn mit der linken Hand packte und mit der rechten Hand wie von Sinnen auf Hals, Schulter und Brust des Opfers einstach.
Zeuge Jacek S. schilderte die Szene: „Er war wie in Trance. Ich geriet in Panik und floh.“ Piotr P. versuchte noch zu helfen, wurde jedoch vom Täter selbst in den Bauch getreten. Sterbend schleppte sich Artur B. ins Badezimmer, wo er verblutete. Andrzey P. wurde kurz nach der Tat festgenommen – mit dem blutenden Messer in der Hand.
Angeklagter stellt Tat als „Unfall“ dar
Im Prozess stellt der Angeklagte die Tat als „Unfall“ dar. Er beruft sich auf angebliche Stimmen und behauptet, vom Opfer provoziert worden zu sein. „Er behauptete, ich hätte seine Tochter geschwängert und solle nun 40.000 Zloty (9.400 Euro) Unterhalt zahlen“, sagte P. vor Gericht. Da sei er wütend geworden: „Ich habe ihm das Messer hineingestoßen.“
Vorbestraft und ohne Reue
Andrzey P. ist vorbestraft – wegen eines Steuerdelikts saß er bereits ein Jahr in polnischer Haft. Seinen Mitbewohnern gegenüber soll er damit geprahlt haben. Piotr P. erinnerte sich: „Er sagte, dass er schon im Gefängnis war und keine Angst vorm Knast habe.“ Im Prozess hofft der Angeklagte, mit dem Verweis auf eine angebliche Schizophrenie einer lebenslangen Haftstrafe zu entgehen.
Psychiatrisches Gutachten widerspricht
Der psychiatrische Sachverständige sieht jedoch keine Grundlage für diese Strategie. Er hält Andrzey P. weder für alkoholabhängig noch für vermindert schuldfähig. Damit steht einer Verurteilung wegen Mordes nichts im Wege. Richter Volker Ziegler will das Urteil am 8. Juni verkünden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für den brutalen Messerangriff, der das Leben eines Mitbewohners in einer vermeintlich sicheren Wohngemeinschaft jäh beendete.



