Leipziger Mordprozess: Urteilsverkündung nach Drohanruf gegen Zeugen verschoben
Mordprozess Leipzig: Urteil nach Drohanruf verschoben

Leipziger Mordprozess: Urteilsverkündung nach Drohanruf gegen Zeugen verschoben

Im Mordprozess gegen einen 37-jährigen Angeklagten in Leipzig ist die geplante Verkündung des Urteils überraschend verschoben worden. Auslöser war ein Drohanruf gegen einen Zeugen aus dem direkten Tatumfeld, der die Kammer des Landgerichts dazu veranlasste, die Beweisaufnahme erneut aufzunehmen. Ursprünglich sollte an diesem Tag das Urteil in dem aufsehenerregenden Fall verkündet werden.

Drohanruf aus der Justizvollzugsanstalt führt zu Verzögerung

Der bedrohliche Anruf soll in der Woche vor der geplanten Urteilsverkündung aus der Leipziger Justizvollzugsanstalt erfolgt sein. Laut Ermittlungen wurde er von einem Mitinsassen des Angeklagten getätigt. Infolgedessen befragte die Kammer mehrere Personen zu dem Vorfall, darunter zwei Insassen der JVA, einen Justizbediensteten und den bedrohten Zeugen selbst. Diese unerwartete Entwicklung unterbrach den geplanten Prozessablauf erheblich.

Staatsanwaltschaft fordert erneut lebenslange Haftstrafe

Nach Abschluss der erneuten Beweisaufnahme zum Drohanruf legte die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer erneut vor. Sie forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, versuchten Mordes, schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung. Besonders betonte die Anklage die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren zwar theoretisch möglich, praktisch jedoch nahezu ausgeschlossen machen würde.

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Tatgeschehen: Messerattacke mit tödlichem Ausgang

Der Angeklagte soll im August des vergangenen Jahres seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messer getötet und den gemeinsamen Sohn mit 14 Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Während des Prozessauftakts im Februar schilderte der angeklagte Deutsche den Tathergang unter Tränen und gab an, noch am Tatort entsetzt von sich selbst gewesen zu sein und den Notruf veranlasst zu haben.

Verteidigung plädiert für zehn Jahre Haft

Die Verteidigerin des Angeklagten erklärte, dass sich ihr Mandant für die Tat verantwortlich sehe und diese zutiefst bereue. Sie bestätigte ihre Forderung nach einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, was deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft liegt.

Neuer Termin für Urteilsverkündung festgelegt

Als Folge der Verzögerung durch den Drohanruf wurde ein neuer Termin für die Urteilsverkündung am Landgericht Leipzig angesetzt. Die Kammer legte den 8. April als neuen Verkündungstermin fest, an dem nun das lang erwartete Urteil in diesem komplexen Mordprozess fallen soll.

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