Kriminaldirektor vor Gericht: Vier Sekunden führen zu Zeugnis-Fälschung
In einem bemerkenswerten Fall von Amtsmissbrauch steht ein hochrangiger Polizeibeamter aus Baden-Württemberg wegen Urkundenfälschung vor Gericht. Der 59-jährige Kriminaldirektor Martin Rathgeb, der seit über 42 Jahren im Polizeidienst steht, soll das Prüfungszeugnis eines Polizeischülers manipuliert haben, um dessen Karriere zu retten.
Der Auslöser: Vier Sekunden beim 5000-Meter-Lauf
Der Vorfall ereignete sich an der Polizeischule am Fichtenberg in Herrenberg, wo Rathgeb seit Ende 2022 als Leiter tätig war. Polizeischüler Adrian N. (22) scheiterte beim obligatorischen 5000-Meter-Lauf, der in maximal 24 Minuten und 30 Sekunden absolviert werden muss. Beim zweiten Versuch am 25. Juni 2024 verfehlte der Anwärter die geforderte Zeit um genau vier Sekunden, was normalerweise zur Entlassung aus dem Polizeidienst geführt hätte.
Der Schüler galt in anderen Disziplinen als überzeugender Kandidat, was offenbar zu besonderem Interesse an seinem Verbleib führte. Der damalige Vizepräsident der Polizeihochschule, Jürgen von Massenbach-Bardt (60), erfuhr von dem Fall und rief in Herrenberg an. Im späteren Prozess gab von Massenbach-Bardt an, sich nicht mehr an den genauen Inhalt des Gesprächs erinnern zu können.
Die Manipulation und ihre Entdeckung
Nach dem Anruf des Vorgesetzten wies Kriminaldirektor Rathgeb zwei Mitarbeiterinnen im Prüfungsbetrieb an, die Entlassung des Schülers rückgängig zu machen. Die ursprüngliche Laufzeit von 24 Minuten und 34 Sekunden wurde um acht Sekunden auf 24 Minuten und 26 Sekunden verbessert, obwohl der Schüler tatsächlich langsamer gelaufen war. Das geänderte Zeugnis wurde neu ausgedruckt und verschickt.
Die Fälschung blieb jedoch nicht unentdeckt: Ein aufmerksamer Prüfer bemerkte die Unstimmigkeiten und erstattete Strafanzeige. Im Dezember 2024 folgten Durchsuchungen, und Rathgeb wurde versetzt. Seitdem steht der langjährige Beamte unter rechtlicher Beobachtung.
Der Prozess vor dem Amtsgericht Böblingen
Am Montag stand Martin Rathgeb schließlich vor dem Amtsgericht Böblingen, angeklagt wegen "gemeinschaftlicher Falschbeurkundung im Amt". Sein Verteidiger Urs Gunther Heck argumentierte, die bei der Prüfung verwendeten Stoppuhren seien nicht geeicht gewesen, weshalb sein Mandant eine Toleranz hätte gewähren müssen.
In seinem letzten Wort vor Gericht sagte Rathgeb: "Ich habe den mir erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt und war davon überzeugt, dass meine Entscheidung rechtens war." Dennoch übernehme er die volle Verantwortung für seine Handlungen.
Richter Thorsten Härtel verurteilte den Kriminaldirektor schließlich zu einer Geldstrafe von 13.500 Euro. Gegen den ehemaligen Vizepräsidenten von Massenbach-Bardt, der mittlerweile Polizeipräsident in Konstanz ist, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Folgen für den Polizeischüler
Für den betroffenen Polizeischüler Adrian N. entwickelte sich die Situation zu einer emotionalen Achterbahnfahrt: Zunächst durchgefallen, dann doch als Polizist anerkannt, und ein halbes Jahr später wieder ohne gültiges Zeugnis. Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Schüler in die Fälschung eingeweiht war.
Der 22-Jährige versucht nun in einem anderen Bundesland, erneut in den Polizeidienst aufgenommen zu werden. Seine Karriere bei der Polizei Baden-Württemberg ist durch den Vorfall jedoch nachhaltig beeinträchtigt worden.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf über die Integrität von Prüfungsverfahren bei der Polizei und die Verantwortung von Führungskräften, die zwischen menschlichem Verständnis und rechtlichen Vorgaben abwägen müssen.



