Polizei in Aufruhr nach Urteil zu tödlichem Schusswechsel in Völklingen
Polizei fassungslos nach Urteil zu tödlichem Schusswechsel

Polizei in Aufruhr nach Urteil zu tödlichem Schusswechsel in Völklingen

In Saarbrücken hat ein Gerichtsurteil für landesweite Empörung bei Polizeibeamten gesorgt. Der Angeklagte Ahmet G. (19) wurde lediglich wegen besonders schweren Raubes verurteilt, obwohl er im August 2025 den Polizisten Simon Bohr (†34) mit sechs Schüssen tötete. Das Gericht sah keine Mord- oder Totschlagsmerkmale und verwies den Jugendlichen aufgrund einer schizophrenen Erkrankung in die forensische Psychiatrie.

„Eine regelrechte Hinrichtung“ – Polizeivertreter reagieren entsetzt

Die Richterin begründete das Urteil mit einer krankheitsbedingten Verkennung der Lage: „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte.“ Diese Worte treffen die Hinterbliebenen und Kollegen des getöteten Beamten tief. Kriminalbeamter Markus Reiners (61) aus Stuttgart bezeichnete den Vorfall als „regelrechte Hinrichtung“ und kritisierte die fehlende Mordanklage scharf.

Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Hamburg, zeigte sich fassungslos: „Der Angeklagte war organisiert genug, um einen Raubüberfall zu begehen, sich eine Dienstwaffe anzueignen und 17-mal zu schießen. Diese Abfolge ist das Ergebnis eines paranoiden Schizophrenen?“ Er forderte die Staatsanwaltschaft auf, Rechtsmittel einzulegen.

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Trauer und Wut in der Polizeifamilie

Markus Sehn, DPolG-Landesvorsitzender im Saarland, betonte die anhaltenden Folgen: „Der Täter hat nicht nur Simons Leben genommen, sondern auch das der Familie und vieler Kollegen zerstört.“ Stellvertretender Bundesvorsitzender Heiko Teggatz aus Hamburg äußerte die Hoffnung auf ein gerechteres Urteil im Berufungsverfahren und solidarisierte sich mit den Angehörigen.

Thomas Mohr, stellvertretender DPolG-Landesverbandschef aus Mannheim, warnte vor den Konsequenzen: „Viele Einsatzkräfte werden sich fragen, ob sie tatsächlich noch geschützt werden. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird hier auf eine harte Probe gestellt.“

Gewalt gegen Polizisten darf nicht relativiert werden

Andreas Rinnert, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Saarland, stellte klar: „Die Frage, ob es sich um einen kalt handelnden Mörder oder einen schwer kranken jungen Mann handelt, ist zweitrangig. Die Folge seines Handelns bleibt die gleiche.“ Er forderte, dass Gewalt gegen Polizeibeschäftigte niemals relativiert werden dürfe.

Der Fall wirft grundlegende Fragen zum Umgang mit psychisch kranken Straftätern und dem Schutz von Einsatzkräften auf. Die Polizeigewerkschaften erwarten nun eine Überprüfung des Urteils durch höhere Instanzen.

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