Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern warnen vor „staatlich verordneter Pleite“ durch Sparpläne
Die Vorschläge zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung könnten nach Ansicht der Landeskrankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV) gravierende Folgen für die Kliniken im Nordosten haben. Die Organisation erwartet vom Land, sich gegen die Umsetzung der vor kurzem bekannt gewordenen Sparvorschläge zu wenden, da diese das Anliegen tariflicher Bezahlung konterkarieren würden.
Tariflöhne sollen nicht mehr vollständig refinanziert werden
Zu den umstrittenen Sparvorschlägen gehört, dass Tariflöhne künftig nicht mehr vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung refinanziert werden sollen. Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV, betont, dass dies schlichtweg dazu führen würde, dass kein Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern ohne Finanzzuschüsse des Landes und der Landkreise weiterarbeiten könnte. „Die Vorschläge dürfen deshalb nicht so umgesetzt werden“, fordert Borchmann entschieden.
Nach seinen Worten war es die Agenda der letzten Bundesregierungen, insbesondere die Beschäftigten in der Pflege in allen Krankenhäusern in eine tarifliche Vergütung zu führen. „Diesem Auftrag sind in den vergangenen Jahren alle Krankenhausträger gefolgt“, versichert der KGMV-Geschäftsführer. Ebenso sollten durch die Ausgliederung der Pflege aus der Pauschalvergütung bessere Arbeitsbedingungen für Pflegende geschaffen werden.
Erfolge der Vergangenheit in Gefahr
„Auch dies war erfolgreich, denn die Krankenhäuser haben die Anzahl ihrer Gesundheitspfleger massiv erhöht“, so Borchmann. Wenn nun der Auffassung der Finanzkommission gefolgt würde, die Auswirkungen dieser politisch verordneten Maßnahmen nicht mehr zu vergüten, „wäre dies schlichtweg die staatlich verordnete Pleite für alle Krankenhäuser in MV“.
Die Finanzsituation der Kliniken würde durch einen weiteren Sparvorschlag noch verschärft, warnt die KGMV. Hierbei geht es um die sogenannte Meistbegünstigungsklausel, die den Kostenrahmen, der zugunsten der Krankenhäuser vergütet wird, absteckt. Nach den Vorstellungen der Finanzkommission soll diese Klausel gestrichen werden.
Bereits geleistete Einsparungen in Frage gestellt
Die Krankenhäuser hätten aber bereits für 2026 einen einmaligen Einsparbetrag von 1,8 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Finanzen der Krankenkassen beigebracht, erinnert Uwe Borchmann. Nach einer langen Auseinandersetzung unter anderem im Vermittlungsausschuss des Bundesrates unter Führung von MV-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sei damals klargestellt worden, dass es sich um einen Einmaleffekt handeln sollte. Insbesondere der Wiedereinstieg in die Tarifrefinanzierung war Bestandteil der Einigung.
Nun wird vorgeschlagen, diese Einigung wieder rückgängig zu machen. Aus Sicht der Landeskrankenhausgesellschaft bedeutet das letztlich, die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen zulasten der öffentlichen Haushalte zu stabilisieren - denn eine Pleite der Krankenhäuser ließe sich nur noch durch den massiven Einsatz von Steuermitteln verhindern. So weit dürfe es nicht kommen, heißt es von der KGMV.
Die rot-rote Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, für die Tariflöhne und Tariftreue zu den vordringlichen Anliegen gehören, wird nun aufgefordert, sich in Berlin erneut für die Interessen der Krankenhäuser einzusetzen. Die Sparvorschläge stellen aus Sicht der Kliniken eine existenzielle Bedrohung dar, die nur durch politisches Eingreifen abgewendet werden kann.



