Priester nach Oktoberfest-Missbrauch verurteilt: Gericht spricht Haftstrafe aus
Priester nach Oktoberfest-Missbrauch zu Haft verurteilt

Priester nach sexuellen Übergriffen auf Jugendliche nach Oktoberfest-Besuch verurteilt

Ein katholischer Priester aus dem Bistum Freiburg ist wegen sexueller Übergriffe auf zwei Jugendliche nach einem Besuch des Münchner Oktoberfests zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gegen den 58-jährigen Mönch, der die Taten vor Gericht vollumfänglich eingeräumt hatte.

Alkohol und Ausnutzung von Vertrauen

Der Angeklagte gestand, im Jahr 2005 mit den Teenagern auf der Wiesn erhebliche Mengen Alkohol konsumiert zu haben. Anschließend nutzte er den völligen Rauschzustand und die daraus resultierende Wehrlosigkeit der Jugendlichen aus, um sich an ihnen zu vergehen. Der Vorsitzende Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass der Priester für seine Opfer "Täter und Wohltäter zugleich" gewesen sei. Es handele sich um eine schwere Verletzung eines besonderen Vertrauensverhältnisses, das zwischen einem Geistlichen und Jugendlichen bestehe.

"Die Schuld, die Sie letztlich auf sich getragen haben 2005, wiegt zu schwer", erklärte der Richter und begründete damit die Entscheidung gegen eine Bewährungsstrafe. Die Verteidigung hatte sich für eine solche ausgesprochen, während die Staatsanwaltschaft sogar eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert hatte.

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Begrenzte Strafbarkeit: Nur der Oktoberfest-Vorfall zählte

Das Gericht blieb deutlich unter der Forderung der Anklage, da es in der Strafzumessung lediglich den Missbrauchsvorfall nach dem Oktoberfest 2005 berücksichtigte. Der Priester hatte auch weitere Übergriffe in einer kleinen Gemeinde im Schwarzwald gestanden, wo er jahrelang als Seelsorger tätig war und aus der auch seine Opfer stammten.

Diese Taten konnten jedoch nicht strafrechtlich verfolgt werden, da sie vor der entscheidenden Gesetzesänderung im Jahr 2016 stattfanden. Das sogenannte "Nein heißt Nein"-Gesetz, das eine Strafbarkeit in solchen Fällen erst ermöglichte, trat erst deutlich nach den Vorfällen in Kraft. "Die damalige Rechtslage gibt das nicht her", stellte der Vorsitzende Richter klar und verwies auf das Rückwirkungsverbot im Strafrecht.

Einblick in die Gerichtsverhandlung und die Folgen

Die Verhandlung fand im Gerichtsgebäude in der Nymphenburger Straße in München statt, das auch für das Amtsgericht, die Landgerichte I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft genutzt wird. Das Urteil unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen im Umgang mit historischen Missbrauchsfällen innerhalb institutioneller Strukturen, insbesondere wenn diese durch veraltete Gesetze geschützt sind.

Die Entscheidung des Gerichts zeigt, wie schwierig es ist, Gerechtigkeit in Fällen zu erlangen, die lange zurückliegen und unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen stattfanden. Für die Opfer bleibt die Verurteilung zwar ein wichtiger Schritt, doch die nicht strafbaren Taten im Schwarzwald werfen weiterhin Fragen nach Aufarbeitung und Entschädigung auf.

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