Prozessauftakt in Neubrandenburg: Obdachloser wegen Totschlags nach Trinkgelage angeklagt
Vor dem Landgericht Neubrandenburg hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 35-jährigen obdachlosen Mann begonnen, dem die Staatsanwaltschaft Totschlag vorwirft. Der Angeklagte soll in der Nacht zum 16. August 2025 einen Bekannten während eines Trinkgelages in Ueckermünde durch zahlreiche Tritte gegen den Kopf tödlich verletzt haben. Laut Anklage handelte er mit Tötungsabsicht.
Auseinandersetzung bei alkoholisiertem Treffen
Die fatale Auseinandersetzung ereignete sich in der Wohnung eines Bekannten des späteren Opfers. Der Getötete hatte den Angeklagten, einen gebürtigen Anklamer, der lange Jahre obdachlos in Berlin lebte, zufällig in Ueckermünde kennengelernt und ihn zum gemeinsamen Trinken mitgenommen. Der Wohnungsmieter, der den Hilfsbedürftigen seit Längerem unterstützte, gab an, von dem Streit und der späteren Gewalttat nichts mitbekommen zu haben.
Brutaler Angriff mit tödlichen Folgen
Laut den Ausführungen der Staatsanwältin schlug der Beschuldigte das Opfer zunächst mit Faustschlägen nieder. Anschließend trat er dem am Boden liegenden Mann mehrfach mit einem beschuhten Fuß gegen den Kopf. „Der Täter trat so lange weiter, bis sich das Opfer nicht mehr bewegte“, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. Danach habe der Angeklagte den Bewusstlosen auf eine Couch gelegt und sei gegangen. Hilfe wurde nicht geholt; das Opfer starb wenige Stunden später an den Folgen von Hirnblutungen.
Ermittlungen und Prozessverlauf
Der Tatverdächtige wurde erst drei Wochen nach der Tat ermittelt und in Untersuchungshaft genommen. Im Prozess sollen Gutachter unter anderem den psychischen Zustand und die Schuldfähigkeit des Angeklagten bewerten, wobei eine mutmaßlich hohe Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt eine Rolle spielt. Richter Norman Golinski wies darauf hin, dass dem 35-Jährigen eine mehrjährige Freiheitsstrafe droht.
Der erste Verhandlungstag endete nach der Anklageverlesung, da kein Gutachter anwesend sein konnte. Die Eltern und der Bruder des Getöteten wollen als Nebenkläger am Prozess teilnehmen. Bisher ist unklar, was den Streit auslöste und warum die Männer gemeinsam in der Wohnung waren. Fünf weitere Verhandlungstage sind geplant.
Weitere Schritte und Aussichten
Der Verteidiger des Angeklagten, Sven Schneider, erklärte, sein Mandant „möglicherweise später etwas zu den Vorwürfen sagen will“. Der Prozess wird am 12. März fortgesetzt, wobei der Wohnungsmieter als Zeuge angehört werden soll. Mit einem Urteil wird Anfang April gerechnet.



