Eigentlich hatte Kurt P. (Name geändert) seine Alkoholkrankheit, die seine Gesundheit bereits schwer geschädigt hat, bezwungen geglaubt. Zwei Jahre lang war er trocken. Doch als die Ladung zu einer Gerichtsverhandlung ins Haus flatterte, fing er wieder an zu trinken. Jetzt stand der 56-Jährige vor dem Ascherslebener Schöffengericht, weil ihm Vergewaltigung vorgeworfen wurde.
Die Vorgeschichte
Kurt P. war früher oft straffällig, hatte sein Leben aber geändert. Er galt als trockener Alkoholiker und führte ein unauffälliges Leben. Die plötzliche Ladung des Amtsgerichts drei Jahre nach der Tat brachte ihn jedoch aus der Bahn. Er erlitt einen Rückfall in die Alkoholsucht, was vor Gericht eine Rolle spielte.
Die Tat und das Verfahren
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, eine Frau vergewaltigt zu haben. Die Tat lag bereits drei Jahre zurück, doch erst jetzt kam es zur Verhandlung. Das Schöffengericht in Aschersleben musste sich mit den Umständen auseinandersetzen, insbesondere mit dem Rückfall des Angeklagten in die Alkoholabhängigkeit.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe, doch das Gericht berücksichtigte die schwierige persönliche Lage des Angeklagten. Sein Rückfall wurde als mildernder Umstand gewertet, da er auf die psychische Belastung durch die bevorstehende Verhandlung zurückzuführen war. Zudem hatte Kurt P. vor der Tat zwei Jahre lang keine alkoholischen Getränke zu sich genommen.
Das Urteil
Das Schöffengericht verhängte eine Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Richter betonte, dass der Angeklagte sich in einem Ausnahmezustand befunden habe und die Rückfallgefahr durch die Gerichtsladung ausgelöst worden sei. Kurt P. wurde zudem verpflichtet, eine Therapie gegen seine Alkoholsucht fortzusetzen.
Das Urteil sorgte für Diskussionen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe gefordert, während die Verteidigung auf die schwierige Situation des Angeklagten hinwies. Das Gericht sah in dem Rückfall eine Folge der langen Verfahrensdauer und der psychischen Belastung.
Reaktionen und Ausblick
Der Angeklagte zeigte Reue und versprach, seine Therapie konsequent fortzuführen. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil, kündigte aber an, die Entscheidung zu prüfen. Die Nebenklägerin, das Opfer der Vergewaltigung, äußerte sich enttäuscht über die milde Strafe.
Der Fall zeigt, wie schwierig die Abwägung zwischen Schuld und persönlichen Umständen in der Justiz sein kann. Die Alkoholkrankheit des Angeklagten und der Rückfall spielten eine zentrale Rolle im Verfahren. Das Gericht hofft, dass Kurt P. durch die Therapie dauerhaft trocken bleibt und keine weiteren Straftaten begeht.



