Richterin verurteilt aggressiven Autofahrer nach Fenstereinschlag
Richterin Iris Hagedorn betonte im Prozessverlauf am Neubrandenburger Amtsgericht mehrfach einen klaren Grundsatz: „Gegenseitige Erziehungsmaßnahmen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen“. Diese Mahnung richtete sie nicht nur an den Angeklagten, sondern auch an das Opfer und Zeugen. Denn möglicherweise hätte der gesamte Vorfall vermieden werden können, wenn beide Beteiligte ihre Emotionen besser kontrolliert hätten. Da dies nicht der Fall war, endete der Prozess mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe.
Raserei wegen eines fehlenden Kuscheltiers
Der 35-jährige Angeklagte war im Sommer 2025 mit seinem Mercedes auf der B96 zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz unterwegs, wie aus den Gerichtsaussagen hervorgeht. Er gab zu, ziemlich schnell gefahren zu sein, da sein Sohn, der bald drei Jahre alt wird, ein spezielles Kuscheltier vermisste, ohne das er nicht einschlafen konnte. Dieses musste der Vater aus Mirow holen.
Am Abzweig Hohenzieritz fuhr ihm ein Transporter vor die Nase – der Geschädigte, der mit seiner Freundin und zwei Kindern im Fahrzeug saß. Dieser will das heraneilende Auto erst bemerkt haben, als es bereits zu spät war. „Ist wirklich schwer einzusehen, diese Stelle“, waren sich Angeklagter und Opfer in diesem Punkt sogar einig. An jenem Sommertag herrschte jedoch ansonsten keine Einigkeit. Der Angeklagte musste wegen des einbiegenden Transporters heftig bremsen und war, wie er eingestand, zunächst wütend.
Bürgergeld-Empfänger und sein Traumauto
„Ich war in Eile und hatte Sorge um mein Fahrzeug, der Mercedes ist nämlich mein Traumauto“, erklärte der Bürgergeld-Empfänger ohne Berufsabschluss. Er habe lange darauf gespart. Seine Wut steigerte sich, als er den Transporter überholen wollte und dieser ausscherte, um ihm die Spur zu versperren. Ob das Überholen gefahrlos möglich gewesen wäre, darüber gingen die Meinungen der Beteiligten auseinander.
Kurz darauf konnte der Mercedes-Fahrer vorbeiziehen. Doch so eilig hatte er es dann offenbar nicht mehr, denn er nahm sich die Zeit, den Transporter-Fahrer zur Rede zu stellen. Dieser hatte am Abzweig Blankensee geblinkt, doch sein Vordermann setzte sich halb in die Abbiegespur vor ihn, stieg aus und trat an die Fahrerseite.
Einschlag der Scheibe vor den Augen von Kindern
Was dann geschah, „ist mir heute wirklich unangenehm“, gab der Angeklagte, der den Prozess ohne Anwalt bestritt, zu. Er schlug einmal kräftig gegen die halb geöffnete Scheibe, die daraufhin zerbrach. Splitter trafen den Fahrer und seine damalige Freundin, während die Kinder auf der Rückbank das Geschehen mit ansehen mussten. „Das tut mir echt leid. Ich musste gerade eine Trennung verarbeiten und hatte Streit ums Sorgerecht“, versuchte der Beschuldigte eine Erklärung. Er habe die Scheibe nicht zerstören, sondern nur reden wollen.
Der wütende Mercedes-Fahrer ließ dann recht schnell vom Konfliktgegner ab und fuhr weiter. Zeugen hielten an, die Polizei wurde gerufen – und der Transporter mit zerstörter Seitenscheibe durfte nach Neubrandenburg zurückfahren, wo der Geschädigte in einem Kfz-Betrieb arbeitet. Knapp vier Wochen später tauchte der Angeklagte jedoch erneut dort auf.
Außergerichtlicher Versuch scheitert
„Ich wollte das gern außergerichtlich klären“, sagte er zu diesem Vorfall. Er habe Geld für die Seitenscheibe anbieten wollen, wenn der andere die Sache auf sich beruhen lasse. Doch eine Einigung konnte nicht erzielt werden, und das Opfer fühlte sich aufgrund einiger Äußerungen des Angeklagten erneut bedroht. Dies führte zu einem weiteren Punkt auf der Anklageliste, die Nötigung, versuchte Nötigung sowie Sachbeschädigung in Tateinheit mit Körperverletzung umfasste.
Der Staatsanwalt forderte insgesamt 150 Tagessätze zu je 15 Euro, also 2250 Euro, als Geldstrafe für den geständigen, aber bereits dreifach vorbestraften Angeklagten, darunter einmal einschlägig. Zudem stand dieser zum Zeitpunkt der ersten Tat auf der B96 noch unter Bewährungsauflagen. Der Angeklagte betonte, dass er sich seiner Fehler und Schwächen bewusst sei und sich deshalb um eine Anti-Aggressionstherapie bemüht habe, die er Ende Mai beginnen werde.
Geldstrafe mit Option auf gemeinnützige Arbeit
Vielleicht auch aufgrund dieser Bemühungen setzte Richterin Iris Hagedorn die Strafe etwas geringer fest. Sie verurteilte ihn zu 90 Tagessätzen à 15 Euro, also 1350 Euro. Wenn die Strafe rechtskräftig werde, könne er diese auch mit gemeinnütziger Arbeit ableisten, wies Hagedorn hin, da er als Bürgergeld-Empfänger möglicherweise ausreichend Zeit dafür habe.
Die Reife und Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs wurden dem 35-Jährigen nicht abgesprochen. Derzeit hätte dies auch keine weitere Konsequenz, da der geliebte Mercedes einen schweren Schaden erlitten hatte und repariert werden muss, wie der Verurteilte mitteilte. Anschließend schwang er sich auf sein vor dem Gerichtsgebäude angeschlossenes Rad und fuhr davon.



