Sexting bereut: Welche Rechte Sie bei intimen Aufnahmen wirklich haben
Sie haben freizügige Bilder oder Videos mit einem Partner geteilt und bereuen dies nun? Die Sorge, dass diese Aufnahmen in fremde Hände gelangen könnten, ist verständlich. Doch welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Betroffenen offen, um ihre Privatsphäre zu schützen?
Das Teilen ist kein Freibrief für Weiterverbreitung
Wer intime Aufnahmen mit einer anderen Person teilt, erteilt lediglich dieser Person die Einwilligung, diese zu betrachten. Eine Weiterverbreitung oder Veröffentlichung im Internet ist davon explizit nicht abgedeckt, wie Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins, betont. Das bedeutet: Gegen eine unerlaubte Weitergabe können Betroffene rechtlich vorgehen.
Rechtsanwalt Philipp Gabrys unterstreicht: „Gegen eine solche Weiterleitung oder Veröffentlichung kann man dann rechtlich vorgehen.“ Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufnahmen im Rahmen einer Beziehung oder in anderen Kontexten geteilt wurden.
Löschungsanspruch im Trennungsfall
Besonders heikel wird es oft nach einer Trennung. Wenn freizügige Aufnahmen beim Ex-Partner verbleiben, können Betroffene ihre einst gegebene Einwilligung widerrufen. Prof. Niko Härting erklärt: „Juristisch ist das ein Widerruf der Einwilligung aus wichtigem Grund.“ Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Löschung der Inhalte beim Gegenüber.
Wichtig zu wissen: Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für gewöhnliche Pärchenfotos oder Urlaubsbilder. Auf die Löschung solcher Aufnahmen können Ex-Partner daher nicht bestehen. Die Unterscheidung zwischen intimen und alltäglichen Inhalten ist hier entscheidend.
Praktische Schritte zum Schutz Ihrer Privatsphäre
Wenn Sie befürchten, dass Ihre intimen Aufnahmen missbraucht werden könnten, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- Kontaktieren Sie den Ex-Partner direkt und fordern Sie die Löschung der Aufnahmen.
- Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Beweise für den Fall rechtlicher Schritte.
- Ziehen Sie bei Widerstand einen Rechtsanwalt hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- Nutzen Sie Beratungsstellen, die speziell bei digitaler Gewalt und Sexting unterstützen.
Die rechtliche Lage bietet klare Möglichkeiten, um Ihre Privatsphäre zu wahren. Dennoch bleibt die beste Prävention, intime Aufnahmen nur mit äußerster Vorsicht und Vertrauen zu teilen.



