Snapchat-Post führt zu Ermittlungen: Massenhaft kinderpornografisches Material entdeckt
In einem bemerkenswerten Fall von digitaler Strafverfolgung ist eine 26-jährige Frau aus Neubrandenburg wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Ermittlungen begannen, nachdem Hinweise von Chatbetreibern die Behörden auf illegale Aktivitäten aufmerksam machten.
Über 1.000 verbotene Dateien auf dem Smartphone
Die Ermittler entdeckten auf dem Handy der Angeklagten mehr als 1.000 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos. Die Funde erfolgten in zwei separaten Durchsuchungen: Im Oktober 2023 wurden zunächst zwei illegale Videos gefunden, die über den Messengerdienst Snapchat verbreitet worden waren. Diese zeigten zwei nackte Mädchen unter 14 Jahren bei sexuellen Handlungen.
Im Juli 2025 folgte ein weiterer, noch umfangreicherer Fund: Etwa 500 Pornovideos und -bilder von Kindern und Jugendlichen in aufreizenden Posen und bei eindeutigen Sexhandlungen wurden sichergestellt. Unter den Darstellungen befanden sich laut Ermittlungsberichten auch Kleinkinder. Das Smartphone wurde daraufhin beschlagnahmt.
Geständnis und persönliche Umstände der Angeklagten
Vor Richterin Birgit Hensellek gestand die 26-jährige Angeklagte die Vorwürfe durch zurückhaltendes Nicken. Auf Nachfrage erklärte sie leise: „Ich kann das nicht erklären“ und wirkte dabei sichtlich peinlich berührt. Die Frau, die sich als Transfrau identifiziert, gab an, bis 2024 als Mann gelebt zu haben, sich aber zunehmend weiblich gefühlt und 2024 das Geschlecht amtlich ändern lassen zu haben. Sie befinde sich aktuell „in der Transition“ und nehme bereits an einer Sexualtherapie teil.
Die Angeklagte studiert in einem höheren Semester und beschreibt ihr aktuelles Leben als „ausgewogen“ mit einer Partnerin. Sie äußerte den Wunsch, ihr Studium möglichst zügig abzuschließen.
Rechtliche Konsequenzen und Urteil
Die Staatsanwaltschaft betonte die Schwere der Tat: „Hier ist keine Geldstrafe möglich“, erklärte die Anklagevertreterin und verwies auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das Strafgesetzbuch sieht für die Verbreitung kinderpornografischer Dateien Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren pro Bild vor. Für den reinen Besitz sind Haftstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren pro Bild vorgesehen.
Richterin Hensellek verhängte schließlich eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten – nur einen Monat kürzer als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Da die Angeklagte bisher nicht straffällig geworden war, wurde die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Auflagen der Bewährungsstrafe
Die Verurteilte muss mehrere Auflagen erfüllen:
- Zuweisung eines Bewährungshelfers
- Meldung jeder Adressänderung
- Ableistung von 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit
- Dauerhafter Verzicht auf ihr Smartphone
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft richtete abschließend mahnende Worte an die Angeklagte: „Das Problem dabei sind weniger die Leute, die so etwas Schlimmes ansehen, sondern vor allem, wie die Bilder entstanden sind. Es sei schlimm, was Kinder für so etwas erdulden müssten.“
Die Verurteilte verließ den Gerichtssaal schuldbewusst nach einem Blick zu ihrem Anwalt. Der Fall unterstreicht die wachsende Bedeutung digitaler Ermittlungsmethoden bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet.



