Nach dem tragischen Tod einer 16-jährigen Jugendlichen, die im Sommer 2025 am Bahnhof von Friedland vor einen durchfahrenden Zug gestoßen wurde, prüfen die niedersächsischen Behörden nun die Möglichkeit einer Abschiebung des Täters. Der ausreisepflichtige Iraker war vom Landgericht Göttingen aufgrund einer paranoiden Schizophrenie für schuldunfähig erklärt und in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Justizministerium äußert sich zur Abschiebung
Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums erklärte auf Anfrage: „Sollte eine Abschiebung rechtlich und tatsächlich möglich sein, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um diese umzusetzen.“ Zuvor hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ über die Pläne berichtet. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen und politische Debatten gesorgt, da das Opfer ein 16-jähriges Mädchen aus der Ukraine war.
Hintergründe der Tat und rechtliche Lage
Der irakische Asylbewerber hätte nach den europäischen Asylregeln eigentlich bereits Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen überstellt werden müssen, da er dort zuerst in die EU eingereist war. Die Landesaufnahmebehörde hatte deshalb einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover jedoch ablehnte. Nach der Tat ordnete das Landgericht Göttingen die Unterbringung des Mannes im Maßregelvollzug an, da er aufgrund seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig ist.
Herausforderungen bei einer möglichen Abschiebung
Wie lange der 31-Jährige in psychiatrischer Behandlung bleiben muss, ist derzeit unklar. Die Sprecherin des Justizministeriums betonte: „Eine Entlassung – und damit auch eine mögliche Rückführung – ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn keine erhebliche Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht.“ Das Ministerium bereite sich daher auf „alle denkbaren Szenarien“ vor. In Ausnahmefällen sei eine Abschiebung auch aus dem Maßregelvollzug möglich, dafür müsste jedoch die Staatsanwaltschaft zustimmen und die medizinische Weiterversorgung im Zielland sichergestellt sein.
Zeitliche Fristen und Asylverfahren
Bis zum 18. September könnte der Mann noch nach Litauen überstellt werden, da er dort ursprünglich in die Europäische Union eingereist war. Nach Ablauf dieser Frist hätte er das Recht, in Deutschland ein Asylverfahren zu beantragen. Solange über diesen Antrag nicht rechtskräftig entschieden ist, darf er im Land bleiben. Sollte sein Asylantrag abgelehnt werden, droht ihm die Abschiebung in den Irak. Der Fall bleibt somit sowohl rechtlich als auch medizinisch komplex und wird die Behörden noch länger beschäftigen.



