Ein spektakulärer Ausbruch eines Tigers aus einer privaten Haltung im sächsischen Schkeuditz bei Leipzig wirft Fragen auf: Die Anlage, aus der das Tier am Sonntag entkommen war, genügt nach Angaben der Behörden nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Halterin, eine ehemalige Zirkus-Artistin, sei bereits in der Vergangenheit aufgefordert worden, die Haltungsbedingungen zu verbessern, teilte das zuständige Landratsamt Nordsachsen mit.
Der Vorfall im Detail
Am Sonntagmittag war ein ausgewachsener männlicher Tiger aus der Anlage in einem Gewerbegebiet in Dölzig nahe der Autobahn 9 entkommen. Dabei wurde ein 72-jähriger Mann schwer verletzt. Die Polizei musste das Tier im Bereich einer Kleingartenanlage erschießen. Nach dem Tod des Tigers leben in der Anlage noch acht weitere Tiere. Was mit ihnen nach dem Ausbruch geschehen soll, ist noch offen. „Dem Landratsamt liegen noch keine Ergebnisse zu den Ermittlungen nach der Ursache des Vorfalls vor. Ohne diese Informationen lässt sich die Frage nicht beantworten“, erklärte das Landratsamt.
Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung
Laut Tierschutzgesetz muss jedes Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen“ untergebracht werden. Was das für Raubkatzen im Allgemeinen und Tiger im Besonderen bedeutet, geht aus dem Gesetz jedoch nicht hervor. Die Behörden ziehen deshalb für die Beurteilung einer privaten Tierhaltung das sogenannte Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums heran. Darin heißt es, dass bei Tigern für ein oder zwei Tiere ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern Fläche zur Verfügung stehen muss. Für jedes weitere ausgewachsene Tier müssen es je 100 Quadratmeter mehr sein.
Kritik an den Haltungsbedingungen
In dem Gutachten heißt es jedoch auch, dass Tiersachverständige noch weiterreichende Empfehlungen abgeben. „Die Frage nach biologisch angemessenen Mindestgehegegrößen für einzelne Tierarten ist bei der Erstellung von Haltungsstandards stets umstritten.“ Die Größe eines Geheges habe maßgeblichen Einfluss auf das Normalverhalten und Wohlbefinden eines Tieres. Laut Landratsamt sind bei der privaten Haltung von Raubkatzen außerdem auch noch artenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, die sich aus dem Naturschutzrecht ergeben.
Ausblick und Forderungen
Nach dem Vorfall fordern Tierschützer ein Durchgreifen der Bundesregierung. Die Diskussion um die Haltung gefährlicher Wildtiere in privater Hand ist neu entfacht. Die Behörden prüfen nun, ob die Halterin gegen Auflagen verstoßen hat und welche Konsequenzen dies für die verbliebenen Tiere hat. Eine Unterbringung in einem artgerechten Zoo oder Tierpark wird als mögliche Lösung angesehen.



