Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am heutigen Donnerstag um 9:10 Uhr ein Urteil über die Klage des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) gegen den nördlichen Teil der Westumfahrung Halle, die Autobahn 143, verkünden. Der Nabu hatte eine nachträgliche Aufhebung der Planungen oder zumindest einen sofortigen Baustopp sowie die Verhinderung der Inbetriebnahme der Autobahn gefordert. Der nördliche Abschnitt ist bereits im Bau, doch nun droht ein möglicher Baustopp.
Streit um Porphyrkuppenlandschaft
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Schutz der Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich von Halle, die von der neuen Trasse durchquert wird. Dieses Gebiet ist als besonders sensibles Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) eingestuft. Nach Ansicht des Nabu wurden im Laufe der mehrfach ergänzten Planungen bestimmte Erweiterungsflächen einbezogen, ohne dass die Auswirkungen der Stickstoffbelastung durch den Autobahnverkehr ausreichend geprüft wurden. Der Verband sieht dadurch die geschützten Lebensräume und Arten gefährdet.
Jahrzehntealte Planungen
Die Planungen für die Westumfahrung Halle reichen mehr als 20 Jahre zurück. Während der südliche Teil bereits seit 2004 befahrbar ist, verzögerte sich der nördliche Abschnitt immer wieder aufgrund von Umweltfragen. Das Teilstück soll die A38 mit der A14 verbinden und den Autobahnring um Halle schließen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da es weitreichende Folgen für den Weiterbau haben könnte. Sollte die Klage Erfolg haben, müssten die Bauarbeiten gestoppt werden, bis eine vertiefte Umweltprüfung nachgeholt ist.



