Gerichtsverhandlung nach Polizeischüssen an Grenze abgesagt
Mehr als ein Jahr nach einem umstrittenen Einsatz von Bundespolizisten an der deutsch-niederländischen Grenze bei Bunde im Landkreis Leer kommt es nicht mehr zu einem Gerichtsprozess. Beide beteiligte Beamte, die im Februar 2025 mehrfach auf ein Auto schossen, dessen Fahrer vor einer Kontrolle flüchten wollte, haben nun die von der Staatsanwaltschaft verhängten Strafbefehle akzeptiert. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Leer mitteilte. Die für kommenden Montag angesetzte Verhandlung wurde deshalb abgesagt.
Strafbefehle wegen unverhältnismäßiger Schüsse
Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte die insgesamt 14 Schüsse auf den Wagen bei der Grenzkontrolle als unverhältnismäßig bewertet und den beiden Beamten gemeinschaftliche Sachbeschädigung vorgeworfen. Die Anklagebehörde erließ gegen die Polizisten Strafbefehle mit je 60 Tagessätzen zu ursprünglich 85 beziehungsweise 120 Euro, was Geldstrafen in Höhe von 5.100 und 7.200 Euro entsprach. Die Beschuldigten legten zunächst Einspruch gegen diese Entscheidung ein.
Einer der Beamten akzeptierte dann im Februar zwar den Strafbefehl, machte aber nach Angaben des Gerichtssprechers Mängel bei der Berechnung der Höhe der Tagessätze geltend. Der Tagessatz wurde daraufhin in einem schriftlichen Verfahren auf 100 Euro reduziert. Da der andere, 28 Jahre alte Bundespolizist seinen Einspruch zunächst aufrechterhielt, sollte es mit ihm zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht kommen. Weil der Einspruch nun zurückgezogen wurde, entfällt die Verhandlung endgültig.
Vorfall mit öffentlichem Video sorgte für Aufsehen
Der Vorfall am Grenzübergang in Bunde hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt, nicht zuletzt weil ein Video davon öffentlich wurde. Die Aufnahmen zeigen, wie Polizisten versuchen, die Scheiben des Wagens einzuschlagen. Als ein Beamter eine Seitenscheibe eintritt, fährt das Auto los – kurz darauf sind deutlich Schüsse zu hören. Der damals 54 Jahre alte Fahrer konnte trotz der Schüsse zunächst entkommen, wurde aber später mit einer Nagelsperre auf der Autobahn 31 gestoppt und festgenommen. Verletzt wurde bei dem gesamten Vorfall glücklicherweise niemand.
Von den insgesamt 14 abgegebenen Schüssen trafen nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft lediglich fünf den Wagen. Das Einschlagen der Scheibe bewertete die Staatsanwaltschaft als gerechtfertigte Maßnahme, die darauf folgenden Schüsse hingegen nicht. Das Verfahren gegen zwei weitere Polizisten, die an der Kontrolle beteiligt waren, aber nicht mit ihren Waffen schossen, wurde bereits zuvor eingestellt.
Die rechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft unterstreicht die hohen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen. Während das gewaltsame Öffnen des Fahrzeugs als angemessen erachtet wurde, überschritten die Schüsse nach Ansicht der Ermittler die Grenze des Erforderlichen. Die Akzeptanz der Strafbefehle durch die Beamten beendet den Fall nun ohne weitere gerichtliche Auseinandersetzung.



