Firma zockt Verein per Vorkasse ab und bleibt ungestraft
Vorkasse-Betrug: Firma veruntreut 80.000 Euro, Staatsanwalt stellt ein

Diese Geschichte wird alle interessieren, die auf ihr Geld warten oder deren Geld veruntreut wurde. Ein Berliner Verein benötigte neue Fenster für sein Vereinshaus und beauftragte eine Fensterfirma mit dem Einbau. Die Firma verlangte Vorkasse mit der Begründung, sie könne anderenfalls die Fenster nicht bestellen. Der Verein zahlte 80.000 Euro an. Doch dann geschah das Unerwartete: Die Firma beglich mit dem Geld ihre eigenen Schulden und kaufte keine Fenster ein. Der Geschäftsführer schrieb dem Verein im November 2024: „Das von Ihnen vorab überwiesene Geld wurde leider zu früh von anderen Institutionen abgebucht.“ Er versprach, das Geld für die Fenster „bis zum Freitag zu besorgen“, doch er besorgte es nie. Die Fenster sind bis heute nicht gekauft.

Verein stellt Strafanzeige

Der Verein erstattete Strafanzeige – und wieder geschah etwas Unerwartetes: Der Staatsanwalt stellte das Ermittlungsverfahren im Dezember 2025 ein. Die angerufene Oberstaatsanwältin bestätigte die Entscheidung im Januar 2026 mit der Begründung: keine Straftat! Sie kommentierte die verschwundenen 80.000 Euro wie folgt: „Diese, in der Realität kleinerer Unternehmen durchaus übliche Praxis allein gibt noch keinen Anlass, von einer Straftat auszugehen.“

Warum keine Straftat?

Warum eigentlich nicht? Die Firma hat das Geld offenbar absichtlich verschwinden lassen. Ein Richter sollte darüber entscheiden. Warum lassen die Staatsanwälte gar kein Verfahren zu? Kann man in Berlin per Vorkasse Geld abzocken und kommt ungestraft davon? Diese Frage stellt sich der Autor Gunnar Schupelius, der den Fall aufgreift. Die Akten liegen vor, die Namen der Beteiligten werden aus rechtlichen Gründen nicht genannt. Die Praxis der Vorkasse wird von der Staatsanwaltschaft als üblich bezeichnet, doch für die Geschädigten ist das ein schwacher Trost. Der Verein steht nun ohne Fenster und ohne Geld da.

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