Wasserschutzpolizei startet in die Saison: Kontrollen und Sicherheitstipps für Brandenburgs Gewässer
Wasserschutzpolizei startet Saison mit Kontrollen in Brandenburg

Wasserschutzpolizei bereitet sich auf intensive Saison vor

Mit dem Start der Wassersportsaison in Brandenburg beginnt für die Wasserschutzpolizei in Westbrandenburg eine arbeitsreiche Zeit. Die Beamten werden ihre Kontrollen auf Flüssen und Seen deutlich verstärken, um die Sicherheit auf den Gewässern zu gewährleisten. Neben der Überwachung des Bootsverkehrs steht auch der Schutz vor Diebstahl im Fokus der Polizeiarbeit.

Positive Entwicklung bei Schiffsunfällen

Die Unfallbilanz des vergangenen Jahres zeigt in Westbrandenburg eine erfreuliche Tendenz. Insgesamt registrierte die Polizeidirektion West im Jahr 2025 77 Schiffsunfälle, wovon der Großteil mit 65 Fällen auf die Sportschifffahrt entfiel. Lediglich zwölf Unfälle betrafen die Berufsschifffahrt. Im Vergleich zum Vorjahr 2024, als sich noch 89 Schiffsunfälle ereigneten, ist dies ein deutlicher Rückgang.

Trotz dieser positiven Entwicklung kam es zu tragischen Vorfällen: Drei Menschen verloren 2025 bei Schiffsunfällen ihr Leben, zwei weitere wurden verletzt. Die Polizei betont, dass viele dieser Unfälle vermeidbar gewesen wären.

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Häufige Unfallursachen und polizeiliche Maßnahmen

Als häufigste Ursache für Schiffsunfälle nennt die Polizei Manövrierfehler. Viele Wassersportler seien mit ihren Booten nicht ausreichend vertraut und verfügten über zu wenig Erfahrung sowie unzureichende Streckenvorbereitung, bevor sie sich aufs Wasser begeben.

Die Wasserschutzpolizei kündigte daher verstärkte Kontrollen an, die sich insbesondere auf folgende Bereiche konzentrieren:

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer
  • Aggressives Fahrverhalten

Die Beamten betreuen von ihren Standorten in Potsdam und Brandenburg an der Havel aus fast 300 Kilometer Bundeswasserstraßen sowie weitere Gewässer in der Region.

Alkoholgrenzwerte und Geschwindigkeitsregeln

Auf allen Gewässern gilt analog zum Straßenverkehr eine Promillegrenze von 0,5. Ab diesem Wert ist es Schiffsführern verboten, ein Wasserfahrzeug zu steuern. Bereits ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen eine Strafanzeige erfolgen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig.

Diese Grenzwerte gelten nicht nur für klassische Bootsführer, sondern auch für Ruderer, Kanufahrer und Stand-up-Paddler. Die Polizei warnt zudem vor überhöhter Geschwindigkeit, da der entstehende Sog- und Wellenschlag besonders für Schwimmer und kleinere Wasserfahrzeuge gefährlich werden kann.

Schutz vor Diebstahl und praktische Tipps

Neben der Verkehrssicherheit rät die Polizei Bootseigentümern, ihre Außenbordmotoren wirksam vor Diebstahl zu schützen. Bewährt haben sich sogenannte GPS-Tracker, die im Falle eines Diebstahls ein Standortsignal an den Eigentümer senden. Kleine Motoren sollten nach jeder Fahrt abmontiert und sicher gelagert werden.

Zudem bietet die Polizei eine Gravierung von Motoren an, um diese leichter wiederzufinden und potenzielle Diebe abzuschrecken. Termine für diese Kennzeichnung sind:

  1. 18. April auf dem Gelände der Polizeiinspektion in Brandenburg an der Havel
  2. 19. April bei der Wasserschutzpolizei in Potsdam

Mit diesen Maßnahmen will die Wasserschutzpolizei dazu beitragen, dass die kommende Wassersportsaison in Brandenburg sicher und unfallfrei verläuft.

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