Kampfhund-Angriff mit tödlichem Ausgang: Besitzer muss zwölf Jahre in Haft
In einem schockierenden Fall von Tiergefährdung wurde der Besitzer eines XL-Bully-Hundes in England zu einer zwölfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Sein Hund hatte im Februar 2025 einen 84 Jahre alten Mann in Nordwestengland attackiert und so schwer verletzt, dass dieser einen Monat später seinen Verletzungen erlag.
Grausamer Angriff mit katastrophalen Folgen
Der tragische Vorfall ereignete sich, als der Senior abends auf dem Heimweg von einem Pub in der Einfahrt eines Hauses von dem Kampfhund überfallen wurde. Laut Gerichtsunterlagen, die von der britischen Nachrichtenagentur PA veröffentlicht wurden, erlitt das Opfer katastrophale Gesichtsverletzungen während eines 45-minütigen Angriffs.
Besonders erschütternd: Der Mann war während der gesamten Attacke bei Bewusstsein und erlitt unerträgliche Schmerzen. Bewaffnete Polizisten mussten den 46 Kilogramm schweren Hund namens Toretto mit zehn Schüssen töten, um den Angriff zu beenden. Spätere Untersuchungen ergaben, dass der XL-Bully bereits damit begonnen hatte, den Mann bei lebendigem Leib zu fressen.
Katalog von Versäumnissen führte zur Tragödie
Der 31-jährige Angeklagte wurde für schuldig befunden, Halter eines gefährlich außer Kontrolle geratenen Hundes gewesen zu sein. Das Gericht stellte einen Katalog von Versäumnissen fest, die zu dem tödlichen Angriff führten:
- Der Hund war nur unzureichend gesichert - lediglich auf einer Terrasse durch ein Tor mit einem einfachen Riegel
- Der Besitzer hielt den XL-Bully ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung
- Die mangelnde Kontrolle über das potentielle gefährliche Tier
Der Hundebesitzer bekannte sich schuldig, einen XL-Bully ohne die notwendige Genehmigung gehalten zu haben. Seit Februar 2024 ist in Großbritannien die Haltung von XL-Bullies grundsätzlich untersagt, es sei denn, die Tiere waren bereits vor dem Inkrafttreten des Verbots registriert.
Unterschiedliche Regelungen in Deutschland
Während in England strenge Verbote für bestimmte Kampfhundrassen gelten, sieht die Situation in Deutschland anders aus. Der Amerikanische XL Bully ist hierzulande bisher nicht als eigenständige Rasse klassifiziert und taucht deshalb nicht in den Listen mit gefährlichen Hunden auf.
Im Gegensatz dazu stehen Rassen wie:
- Pitbull Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
Für diese Rassen gilt ein Importverbot nach Deutschland. Allerdings existiert keine bundesweite einheitliche Regelung zur Haltung von Kampfhunden. Die einzelnen Bundesländer führen eigene Listen mit als gefährlich eingestuften Rassen und legen entsprechende Sonderregelungen fest, die typischerweise umfassen:
- Genehmigungspflicht für die Haltung
- Leinen- und Maulkorbzwang in der Öffentlichkeit
- Versicherungspflicht für die Tiere
- Regelmäßige Wesenstests
Der tragische Fall in England unterstreicht die Bedeutung verantwortungsvoller Hundehaltung und angemessener Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere bei potenziell gefährlichen Rassen. Die zwölfjährige Haftstrafe für den Besitzer markiert eine der schwersten Verurteilungen in einem Hundebiss-Fall in der jüngeren britischen Rechtsgeschichte.



