Gericht weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab: Keine grobe Einseitigkeit im ÖRR
In einem bedeutenden Verfahren hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg sieben Klagen gegen den Rundfunkbeitrag zurückgewiesen. Die Kläger hatten argumentiert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) unausgewogen berichte und progressive sowie linke Positionen einseitig bevorzuge. Das Gericht sah jedoch keine ausreichenden Belege für diese Vorwürfe.
Hürden für Beitragsbefreiung sehr hoch angesetzt
Der VGH urteilte auf Basis eines wegweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das klare Kriterien für die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags festlegt. Demnach wäre der Beitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit "über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt" würden. Die Leipziger Richter hatten diese Hürden bewusst sehr hoch angesetzt, um eine stabile Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zu gewährleisten.
Der Rundfunkbeitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro monatlich pro Haushalt und finanziert das umfangreiche Angebot in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek. Die Kläger hatten sich konkret gegen Bescheide des Südwestrundfunks (SWR) gewandt, die rückständige Beiträge einforderten.
Vielfältiges Programmangebot des ÖRR
In seiner Begründung betonte der VGH, dass das ÖRR-Angebot vielfältig und ausgewogen sei und für jeden etwas biete. Der Rundfunk decke durch sein umfangreiches Programm die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, was die Entscheidung endgültig macht.
Der Vorsitzende Richter Martin Morlock leitete das Berufungsverfahren, in dem erstmals auf Basis des Bundesverwaltungsgerichtsurteils über Klagen von Beitragszahlern verhandelt wurde, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit die Zahlung verweigern wollten.
Dieses Urteil hat Signalwirkung für ähnliche Verfahren in anderen Bundesländern und unterstreicht die hohen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erreichen. Die richterliche Prüfung konzentriert sich auf die Gesamtbetrachtung des Programms über einen längeren Zeitraum, nicht auf einzelne Sendungen oder Berichterstattungen.



