Meta-Chef Zuckerberg gesteht Versäumnisse bei Jugendschutz auf Instagram
Im Rahmen eines bedeutenden US-Gerichtsverfahrens in Los Angeles, das sich mit dem Suchtpotenzial sozialer Medien befasst, hat Meta-CEO Mark Zuckerberg erhebliche Mängel bei der Alterskontrolle auf der Plattform Instagram eingeräumt. Der Facebook-Gründer verteidigte zwar grundsätzlich die Vorgehensweise seines Unternehmens, musste jedoch zugeben, dass Nutzer unter 13 Jahren trotz entgegenstehender Nutzungsbedingungen Zugang zu den Diensten des Konzerns erhalten.
Vier Millionen minderjährige Nutzer und interne Dokumente
Während der Verhandlung wurde Zuckerberg mit einem internen Dokument konfrontiert, das belegt, dass Instagram im Jahr 2015 etwa vier Millionen User unter 13 Jahren verzeichnete. Diese Zahl entspricht ungefähr einem Drittel aller Kinder in den USA innerhalb dieser Altersgruppe. Der Meta-Chef erklärte, dass sich die Alterskontrollmechanismen rückblickend nicht im gewünschten Tempo verbessert hätten, betonte aber gleichzeitig, dass die aktuellen Maßnahmen nun auf dem richtigen Stand seien.
Zuckerberg sagte aus, dass Meta keine Ziele für Nutzungszeiten seiner Apps mehr festlege, wie das „Wall Street Journal“ aus dem Gerichtssaal berichtete. Accounts von unter 13-Jährigen würden entfernt, sobald sie auffallen, doch der Zugang bleibe ein Problem.
Wegweisender Prozess mit hunderten Folgefällen
Die Klägerin, die unter den Initialen KGM auftritt, wirft den Online-Plattformen vor, ihre Dienste absichtlich so gestaltet zu haben, dass Nutzer süchtig werden. Sie führt ihre Depressionen und Angstzustände auf die exzessive Nutzung von Social Media zurück, die sie bereits im Kindesalter begann. Der Prozess richtet sich aktuell gegen Googles Videoplattform Youtube und Instagram von Meta.
Der Ausgang dieses Verfahrens könnte wegweisend für hunderte ähnliche Klagen sein. Trotz des großen öffentlichen Interesses war der Zugang stark beschränkt, mit nur wenigen Medienvertretern im Saal und einem Verbot von Fotos.
Unternehmen weisen Verantwortung von sich
Meta wies jegliche Verantwortung für die psychischen Probleme der Klägerin zurück und verwies auf bereits bestehende Herausforderungen in ihrem Leben, die vor der Nutzung sozialer Medien bestanden. Der Konzern betonte eingeführte Schutzmaßnahmen wie spezielle Teenager-Accounts und Elternaufsichtsfunktionen.
Zuckerberg musste sich auch zu den umstrittenen Schönheitsfiltern auf Instagram äußern, die von Experten als schädlich für heranwachsende Mädchen eingestuft wurden. Er argumentierte, die Freigabe habe keine finanziellen Gründe, sondern diene dem Schutz der Redefreiheit.
Debatte um Social-Media-Verbot in Deutschland
Der Prozess in Los Angeles befeuert die Diskussion in Deutschland über ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußerte Sympathie für ein solches Verbot und eine Klarnamenpflicht im Internet.
Die SPD brachte als Koalitionspartner konkrete Vorschläge wie die europäische Identifikationsplattform EUID-Wallet für sichere Alterskontrollen ins Gespräch. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrecht und Demokratie warnte jedoch vor halbgaren Verboten und plädierte für konsequente Regulierung, Medienbildung und Kontrolle der Geschäftsmodelle digitaler Konzerne.
Ein Anwalt von Youtube wies die Vorwürfe im Prozess zurück und betonte, die Plattform gehöre nicht zur Kategorie sozialer Medien, sondern sei eher ein Streaming-Dienst. Die durchschnittliche Nutzungsdauer der Klägerin liege bei 29 Minuten pro Tag, was keinen exzessiven Konsum belege.



