Früher in Rente: Diese Ausnahmen gelten für langjährig Versicherte und Bergleute
Früher in Rente: Ausnahmen für Versicherte und Bergleute

Früher in Rente: Diese Ausnahmen gelten in Deutschland

Rentnerinnen und Rentner stellen in Deutschland eine bedeutende Bevölkerungsgruppe dar. Laut der Deutschen Rentenversicherung leben hierzulande etwa 21 Millionen Rentner, was bei einer Gesamtbevölkerung von rund 83,5 Millionen Menschen etwa einem Viertel entspricht. Diese Zahlen wurden vom Statistischen Bundesamt Anfang Februar 2026 veröffentlicht und unterstreichen die Relevanz des Themas Rente in der Gesellschaft.

Die Regelaltersrente und ihre Anhebung

Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente wird bis 2031 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und hoher Spritpreise ist eine sorgfältige Rentenplanung jedoch umso wichtiger. Das Renteneintrittsalter steht daher regelmäßig im Fokus politischer Debatten in Berlin und darüber hinaus.

Ausnahmen für langjährig Versicherte

Eine wichtige Ausnahme betrifft langjährig Versicherte. Wer 1964 oder später geboren ist und mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Dies bedeutet, dass Beitragszahler ab dem Jahrgang 1964, die bereits als Teenager mit dem Arbeiten begonnen haben, früher in den Ruhestand treten können.

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Besondere Regelungen für Bergleute

Eine weitere Ausnahme ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Voraussetzung hierfür ist ein Mindestalter von 60 Jahren und eine Mindestversicherungszeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage. Allerdings wird auch diese Altersgrenze derzeit schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Frührente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellt eine dritte Ausnahme dar. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass die Versicherten nicht bis zum üblichen Rentenalter arbeiten können. Voraussetzungen sind ein Behinderungsgrad von mindestens 50 und eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.

Diese Regelungen zeigen, dass trotz der allgemeinen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre spezifische Gruppen in Deutschland früher in Rente gehen können. Die Diskussion um die Altersvorsorge bleibt angesichts der demografischen Entwicklung und wirtschaftlichen Herausforderungen weiterhin aktuell.

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