In Filmen ist die WG oft ein Ort voller Lachen, Partys und ewiger Harmonie. Die Realität sieht meist anders aus. Wer schon einmal in einer Wohngemeinschaft gelebt hat, weiß: Wenn mehrere Menschen auf engem Raum zusammenwohnen, sind Konflikte fast programmiert. Wie sich größere Streitereien frühzeitig vermeiden lassen und was gegen nervige Mitbewohner hilft, erfahren Sie hier.
Wenn ein Mitbewohner die Stimmung beeinflusst
Für jede Gemeinschaft gilt: Eine einzige Person kann die Stimmung komplett vergiften. Lebt genau diese Person auch noch Tür an Tür mit einem, wird der Alltag schnell zur Belastung. Streit an sich ist nicht das Problem. Schwierig wird es, wenn immer wieder dieselben Regeln gebrochen werden. Wenn eine Person mit ihrem Charakter dafür sorgt, dass Diskussionen bis tief in die Nacht gehen und Absprachen schlicht ignoriert werden.
Erwartungen klären verhindert Ärger
Viel Ärger lässt sich schon im Vorfeld vermeiden. Entscheidend ist die Frage: Warum zieht jemand überhaupt in eine WG? Für viele ist sie eine reine Zweckgemeinschaft: Miete teilen, Kosten sparen, fertig. Andere suchen mehr. Sie wünschen sich eine verschworene Gemeinschaft, fast so etwas wie einen Familienersatz. Prallen diese Vorstellungen aufeinander, ist Streit fast sicher. Deshalb sollten sich künftige Mitbewohner vorab intensiv Gedanken machen, wie sie zusammenleben wollen. Neue Bewohner sollten nur einziehen, wenn sie die Vorstellungen der bereits dort lebenden Mitmenschen teilen.
Hauptmieter oder alle gleich?
Eine zentrale Rolle spielt auch das Vertragsmodell. „Sind alle WG-Bewohner Hauptmieter, stehen sie rechtlich gleichberechtigt nebeneinander, was Maßnahmen gegen einzelne Störer erschweren kann. In der Verantwortung ist dann der Vermieter“, erläutert Jutta Hartmann, Pressesprecherin beim Deutschen Mieterbund, auf Nachfrage von myHOMEBOOK. Ihre Empfehlung: Eine Person sollte als Hauptmieter im Vertrag stehen. Die anderen gelten als Untermieter. „In dem Fall kommt dem Hauptmieter eine stärkere rechtliche Stellung gegenüber den Untermietern zu. Das erleichtert eine WG-interne Handhabung von Streitigkeiten.“
Hauptmieter trägt Verantwortung in der WG
Das hat allerdings Folgen, da dem Hauptmieter eine erhöhte Verantwortung zukommt. Es braucht also jemanden, der stressresistent ist und Konflikte lösen kann. Neben dem Vertrag sind klare Regeln entscheidend. Am besten schriftlich. Hartmann rät: „Sollten verbindliche Absprachen bezüglich des Verhaltens, der Nutzung von Gemeinschaftsflächen, der Ruhezeiten oder auch mit Blick auf die Handhabung von Besuchern und Übernachtungsgästen getroffen werden.“
WG-Regeln und Konsequenzen klar festlegen
Wichtig ist auch, was passiert, wenn sich jemand nicht daran hält. „In Betracht kommen hier etwa ein abgestufter Maßnahmenkatalog beginnend mit einem Hinweis, über Abmahnungen bis hin zu einer Kündigung in besonders schweren oder wiederholten Fällen“, hält die Pressesprecherin für ratsam und ergänzt: „Je transparenter die Regelungen, desto effektiver das Konfliktmanagement.“ Und wenn trotz aller Absprachen ein Mitbewohner nervt? Dann hilft nur eins: reden. Und zwar früh. Wer Probleme zu lange verschweigt, riskiert, dass sich der andere im Recht fühlt, weil sich ja niemand beschwert hat.
Mediation bei Streit in der Wohngemeinschaft
Steckt die WG in einer Sackgasse, kann Hilfe von außen helfen. Viele Universitäten bieten für studentische Wohngemeinschaften eine Art Mediation an. Auch der Deutsche Mieterbund berät. Doch es gibt Fälle, in denen selbst das nichts mehr bringt. „Kommt es zu erheblichen Ruhestörungen, kann zudem das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Bei verbalen oder körperlichen Übergriffen kann die Polizei hinzugezogen werden. Dann kommen auch strafrechtliche Konsequenzen in Betracht“, beschreibt Hartmann die möglichen Schritte.
Abmahnung und Kündigung bei schweren Fällen
Ist kein Hauptmieter im Vertrag benannt, muss der Vermieter den störenden Mitbewohner abmahnen. Gibt es einen Hauptmieter, kann dieser das übernehmen. Entscheidend ist laut Hartmann: „die Abmahnung sollte eine Frist enthalten, innerhalb derer das störende Verhalten eingestellt werden soll“. Im Extremfall bleibt nur noch der Gang zum Anwalt. Am Ende kann die Kündigung des nervenden Mitbewohners stehen, wenn die Person nicht selbst vorschlägt, aus der WG auszuziehen.



