Loitz beschließt neue Pacht- und Mietregelungen für Bootsschuppen und Garagen ab 2027
Loitz: Neue Pacht- und Mietregelungen ab 2027

Loitz vereinheitlicht Pacht- und Mietkonditionen für Bootsschuppen und Garagen

Nach intensiven Beratungen in den städtischen Ausschüssen hat die Stadtvertretung von Loitz jetzt verbindliche Neuregelungen für Pacht- und Mietverträge beschlossen. Ab dem Jahr 2027 gelten einheitliche Konditionen für die Nutzung von Bootsschuppen und Garagen auf städtischen Grundstücken. Diese Entscheidung betrifft insgesamt sechs Segler- und Bootshafenvereine sowie zahlreiche Garagenbesitzer in der Gemeinde.

Neue Pachtverträge für Bootsschuppen mit fester Gebühr

Die Stadtvertreter haben mehrheitlich beschlossen, dass pro Nutzungsmitglied in den Bootshafenvereinen jährlich 120 Euro an Pacht zu entrichten sind. Bauamtsleiter René Hassenstein betonte dabei die rechtliche Sicherheit: „Jeder Bootsschuppenbesitzer behält sein Eigentum. Die Stadt schließt die Vereinbarungen mit den Vereinen, nicht mit Einzelpersonen.“ Die Vereine regeln intern nach ihren Satzungen, wie die Umlage dieser Pacht erfolgt. Für den Verein „Anglerhafen Frohnergasse Loitz e. V.“ tritt diese neue Regelung mit Beginn des Jahres 2027 in Kraft, nachdem die Stadt das Grundstück erst kürzlich erworben hat.

Die Laufzeit der neuen Pachtverträge wurde auf 25 Jahre festgelegt. Von den Einnahmen bleiben nach städtischen Berechnungen etwa 16.000 Euro pro Jahr in der Stadtkasse. Während der Einwohnerfragestunde wies Seglervereinsmitglied Wolfgang Höbel auf die historischen Leistungen der Vereine hin, einschließlich freiwilliger Arbeitseinsätze und Jugendarbeit, und bat um Berücksichtigung dieser Fakten bei der Abstimmung.

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Vereinheitlichung der Mietpreise für Garagen

Nicht nur Bootsschuppenbesitzer, sondern auch Garagennutzer müssen sich auf neue Konditionen einstellen. Derzeit liegen der Stadtverwaltung 169 alte Nutzungsverträge mit einer Jahresmiete von 30 Euro vor, sowie 75 neuere Verträge mit 180 Euro pro Jahr. Ab 2027 werden alle bestehenden Verträge ordentlich gekündigt und durch neue Vereinbarungen ersetzt.

Kämmerer Enrico Vogel erklärte den Hintergrund: Ab 2027 sind Kommunen verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen, was die Neuregelung notwendig macht. Die neuen Mietverträge sehen einen monatlichen Preis von 22 Euro brutto pro Garage vor. Dieser Vorschlag wurde von der Mehrheit der Stadtvertreter verbindlich angenommen.

Im Gegensatz zu den Bootsschuppen ist die Stadt Eigentümer der Garagenkomplexe und trägt damit die Verantwortung für größere Reparaturen, abhängig von der Haushaltslage. Durch die vereinheitlichten Mietpreise erwartet die Stadt jährliche Einnahmen von rund 72.900 Euro aus den Garagenmieten. Diese Neuregelung wird ebenfalls ab 2027 umgesetzt und soll für Planungssicherheit bei allen Beteiligten sorgen.

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