Abrissdebatte in Waren: Zwei Häuser vor dem Abriss - Entscheidung steht bevor
Waren: Abrissdebatte um zwei Häuser - Entscheidung naht

Abrissdebatte in Waren: Zwei Häuser vor dem Abriss - Entscheidung steht bevor

In der malerischen Stadt Waren an der Müritz steht eine bedeutende städtebauliche Entscheidung an. Für gleich zwei Häuser wurden Abrissanträge gestellt, die nun im Fokus einer kontroversen Diskussion stehen. Während bei einem offensichtlich maroden Gebäude in der Altstadt der Abriss als unumgänglich erscheint, sorgt der zweite Fall für hitzige Debatten im Stadtentwicklungsausschuss.

Marodes Altstadthaus: Abriss empfohlen

Das Gebäude in der Großen Wasserstraße 8 soll nach Empfehlung der Stadtverwaltung abgerissen werden. Ein vorgelegtes Gutachten belegt gravierende Mängel, die eine wirtschaftliche Sanierung unmöglich machen. Durchfeuchtung, Schimmelbefall, Holzschädlinge und akute statische Probleme der Tragkonstruktion charakterisieren den Zustand des Hauses. Zusätzlich wurden Schadstoffe sowie Insekten- und Tierbefall festgestellt. Da das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht, spricht aus Verwaltungssicht nichts gegen einen Abriss.

Bereits jetzt wurden praktische Vorbereitungen getroffen: Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse wurden gekappt, was sogar zu einer zweitägigen Straßensperrung führte. Sobald die finale Entscheidung gefallen ist, könnten die Abrissbagger schnell anrollen.

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Umstrittenes Villenhaus: Erhaltung versus Modernisierung

Ganz anders stellt sich die Situation beim Haus in der Gerhart-Hauptmann-Allee 26 dar. Der Eigentümer begründet seinen Abrissantrag mit einem undichten Keller, der nicht mehr reparierbar sei, sowie mit einem vom Holzwurm befallenen Dachstuhl. Die Stadtverwaltung empfiehlt jedoch, dem Antrag nicht stattzugeben.

Das Objekt befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, die den Charakter der Straße mit Villen aus den 1920er bis 1930er Jahren bewahren soll. Aus Sicht der Verwaltung ist nicht nachvollziehbar, dass die genannten Schäden einen Abriss rechtfertigen würden. Ein nasser Keller schließe eine Sanierung nicht automatisch aus.

Politische Kontroverse im Ausschuss

Im Stadtentwicklungsausschuss gingen die Meinungen deutlich auseinander:

  • Vertreter der AfD zeigten Verständnis für den Abrisswunsch und verwiesen auf die Möglichkeit eines schöneren Neubaus.
  • Andere Ausschussmitglieder betonten den städtebaulichen Wert der Erhaltungssatzung und plädierten für den Erhalt des historischen Straßenbildes.

Die Diskussion verdeutlicht den grundsätzlichen Konflikt zwischen privaten Eigentümerinteressen und öffentlichem Stadtbildschutz.

Entscheidungstermin am 26. März

Die endgültige Entscheidung über beide Abrissanträge fällt im Hauptausschuss am 26. März. Diese Sitzung wird darüber bestimmen, ob beide Häuser tatsächlich aus dem Stadtbild von Waren verschwinden oder ob zumindest das Villenhaus in der Gerhart-Hauptmann-Allee erhalten bleiben kann. Die Debatte zeigt exemplarisch, wie schwierig der Ausgleich zwischen Denkmalschutz, städtebaulicher Entwicklung und privaten Eigentumsrechten in der Praxis sein kann.

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