Verbraucherzentrale warnt vor dreister Abzocke bei kostenloser Rentenauskunft
Abzocke bei Rentenauskunft: Verbraucherzentrale warnt

Dreiste Abzocke bei eigentlich kostenloser Rentenauskunft

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt aktuell vor einer besonders dreisten Betrugsmasche im Internet. Eine täuschend echt gestaltete Website gibt sich als offizieller Service der Deutschen Rentenversicherung aus und verlangt plötzlich Geld für eine eigentlich kostenlose Rentenauskunft. Viele betroffene Nutzer bemerken die versteckten Kosten erst, nachdem sie bereits auf den vermeintlich seriösen Anbieter hereingefallen sind.

Betrugsseite rankt bei Google-Suche ganz oben

Das Problem ist besonders tückisch: Wer bei Google nach "Rentenauskunft" sucht, stößt häufig ganz oben in den Suchergebnissen auf die Betrugs-Seite "rentnerauskunft.de". Auf den ersten Blick wirkt das Angebot eines Antrags auf dieser Website vollkommen seriös und vertrauenswürdig. Ein vermeintliches Logo der Deutschen Rentenversicherung ist prominent platziert, auch der gesamte Aufbau der Seite imitiert den offiziellen Auftritt der Rentenversicherung täuschend echt.

Erst bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass es sich hierbei keineswegs um ein Angebot der Deutschen Rentenversicherung handelt. Im Impressum wird eine Firma mit Sitz in London als Betreiber genannt. Die eigentliche Kostenfalle öffnet sich jedoch erst später: Für die eigentlich kostenlose Rentenauskunft werden plötzlich 29,90 Euro fällig, was vielen Nutzern erst nach Abschluss des Vorgangs bewusst wird.

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Rechtsexperte: Kein gültiger Vertrag zustande gekommen

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt haben sich in den vergangenen Tagen bereits zahlreiche Betroffene gemeldet, die auf diese Masche hereingefallen sind. Der Anbieter behauptet, ein Widerruf sei nicht möglich, da der Antrag innerhalb von Sekunden an die Rentenversicherung weitergeleitet werde und die Dienstleistung damit als erbracht gelte.

Doch Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, widerspricht dieser Darstellung entschieden: "Der Bestellbutton auf der Webseite ist lediglich mit 'Anfordern' beschriftet. Rechtlich muss jedoch klar erkennbar sein, dass eine Zahlungspflicht entsteht. Deshalb wird die gesetzlich vorgeschriebene Button-Lösung vorliegend nicht eingehalten."

Die rechtliche Konsequenz ist eindeutig: Damit würde kein gültiger Vertrag zustande kommen und die betroffenen Verbraucher müssten nicht zahlen. Auch die Deutsche Rentenversicherung der Knappschaft Bahn-See gibt auf ihrer Seite zwar den Hinweis, dass "das Vorgehen der gewerblichen Dienstleister (...) nicht verboten" ist, betont jedoch gleichzeitig, dass der Anbieter klarstellen müsse, dass er ein privates Unternehmen ist und nicht im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung handelt.

So schützen Sie sich vor der Kostenfalle

Die Verbraucherzentrale gibt Verbrauchern wichtige Hinweise, wie sie sich vor dieser und ähnlichen Betrugsmaschen schützen können:

  1. Direkt zur offiziellen Quelle: Wer seine Rentenauskunft möchte, sollte ausschließlich die offizielle Website der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen. Hier kann die Auskunft tatsächlich kostenfrei beantragt werden.
  2. Impressum prüfen: Vor jeder Bestellung sollte das Impressum der Website genau überprüft werden. Wenn dort ein gewerblicher Anbieter genannt ist, sollte man von einem Angebot unbedingt die Finger lassen.
  3. AGB und Kosten genau lesen: Auch die sonst oft ignorierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten genau geprüft werden, insbesondere nach versteckten Kosten und Zahlungsverpflichtungen.
  4. Button-Beschriftung beachten: Rechtlich muss bei kostenpflichtigen Angeboten klar erkennbar sein, dass eine Zahlungspflicht entsteht. Vage Formulierungen wie "Anfordern" sind ein Warnsignal.

Betroffene, die bereits auf die Masche hereingefallen sind, können sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beraten lassen. Das Servicetelefon ist unter der Nummer 0345/2927800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen erreichbar. Die Experten betonen: Bei dieser Form der Abzocke müssen Verbraucher in der Regel nicht zahlen, da kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.

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