Die Europäische Union hat ihre Vorschriften für die private Mitnahme von Haustieren präzisiert und verschärft. Die neuen Bestimmungen treten schrittweise in Kraft und betreffen vor allem Hunde, Katzen und Frettchen. Ziel ist es, die Ausbreitung von Tierkrankheiten effektiv zu verhindern. Der ADAC informiert über die wichtigsten Änderungen.
Wesentliche Neuerungen im Überblick
Zu den wichtigsten Änderungen zählt eine neue Obergrenze: Pro Fahrzeug dürfen künftig maximal fünf Tiere mitreisen. Diese Regel gilt für private Fahrten wie Urlaubsreisen oder Umzüge. Die EU möchte so klarer zwischen privaten und gewerblichen Tiertransporten unterscheiden, für die separate Vorschriften gelten. Wer mehr als fünf Tiere transportiert, muss strengere Auflagen erfüllen, die denen des gewerblichen Transports ähneln. Dazu sind spezielle Genehmigungen und Dokumente erforderlich.
Ausnahmen von der Obergrenze
Es gibt jedoch Ausnahmen: Für die Teilnahme an Turnieren, Shows oder ähnlichen Veranstaltungen kann eine höhere Anzahl von Tieren erlaubt sein, sofern ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass bestimmte Aktivitäten mit Tieren weiterhin möglich sind.
Neue Anforderungen an Ausweise und Bescheinigungen
Der EU-Heimtierausweis bleibt Pflicht, muss aber künftig zusätzliche Angaben enthalten. Dazu gehört eine klarere Zuordnung des Herkunftslandes durch einen spezifischen Code. Auch Gesundheitsbescheinigungen müssen detailliertere Informationen umfassen. Die EU erhofft sich dadurch effizientere Kontrollen und weniger Missverständnisse. Tierhalter sollten daher vor Reiseantritt alle Dokumente sorgfältig prüfen und bei Unsicherheiten rechtzeitig einen Tierarzt oder die zuständigen Behörden konsultieren.
Einreise aus Drittstaaten und Durchreise
Die neuen Bestimmungen legen auch fest, was bei der Einreise aus einem Land außerhalb der EU zu beachten ist, selbst wenn das Tier das EU-Gebiet nur durchquert. Für Tiere, die nicht in ein Drittland einreisen dürfen und in die EU zurückkehren müssen, gibt es nun klare Abläufe und konkrete Anforderungen an die Dokumentation. Dies schafft mehr Rechtssicherheit für Tierbesitzer und Behörden.
Mikrochip und Impfung bleiben Pflicht
Die Grundpflichten für Tierhalter bleiben unverändert: Haustiere müssen eindeutig identifizierbar sein, in der Regel durch einen Mikrochip, und über einen aktuellen Tollwutschutz verfügen. Je nach Herkunftsland kann weiterhin ein zusätzlicher Antikörpertest verlangt werden. Diese Maßnahmen dienen der Seuchenprävention im gesamten europäischen Raum.
Zeitplan für die Einführung
Die neuen Regeln treten nicht alle sofort in Kraft. Die meisten Änderungen, einschließlich der Obergrenze von fünf Tieren, gelten bereits seit dem 22. April 2026. Ab dem 1. Oktober 2026 werden neue Gesundheitsbescheinigungen mit umfassenderen Angaben vorgeschrieben. Aktualisierte Heimtierausweise und neue Identifikationsvorgaben werden ab dem 1. Januar 2028 verbindlich.



