BILD-Verbraucherdialog: Werden Stromkunden abgezockt?
Werden Stromkunden abgezockt? BILD-Verbraucherdialog

BILD hilft Lesern beim Verbraucherdialog: Werden wir Kunden beim Strom abgezockt?

Benzin und Gas wurden bereits erheblich teurer. Beim Strom zahlen vor allem Bestandskunden drauf, während nur Wechsler von günstigen Tarifen profitieren. Für sie gibt es attraktive Angebote, Altkunden hingegen müssen nahezu das Doppelte bezahlen. „Erst anlocken, dann abzocken“ scheint das aktuelle Motto der Strombranche zu sein. Wie ungerecht! Dieses zentrale Thema stand im Mittelpunkt des BILD-Verbraucherdialogs SPEZIAL im Berliner Axel-Springer-Hochhaus mit wichtigen Experten. Sie beantworteten zahlreiche Fragen von Lesern: Werden wir Kunden beim Strom abgezockt?

Bezahlen wir zu viel für Strom?

Aus Sicht der geladenen Gäste gab es auf diese Frage nur eine Antwort: Ja! Ganz eindeutig, sagte Ramona Pop, Chefin der Verbraucherzentrale. „Strom ist wie das Blut im Kreislauf unseres Alltags.“ Trotzdem bezahlen wir in Deutschland mit die höchsten Preise in Europa – und sogar der Welt. Auch, weil Netzentgelte und Steuern die Stromkosten zusätzlich in die Höhe treiben. „Stromsteuer runter“, forderte Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, von der Bühne des BILD‑Verbraucherdialogs. Die Politik ziehe ohnehin an den falschen Stellen die Steuerschraube an.

Zudem sind beim Strom die Preisunterschiede auch ohne Abgaben groß genug. Gerade einmal 25 Cent pro Kilowattstunde zahlen Kunden laut Verbraucherzentrale im Schnitt bei Neuverträgen. In der Grundversorgung sind es im Schnitt satte 40 Cent. „Rund 300 Euro könnte ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland pro Jahr durch einen Wechsel sparen“, betonte Verbraucherschützerin Pop. Treue zum alten Stromanbieter werde also eher bestraft als belohnt.

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Doch auch ein Anbieterwechsel ist nicht ohne Tücken, warnte Gastgeber und BILD‑Sparfuchs Frank Ochse. Bastian Gierull, CEO von Octopus Energy Germany, machte es deutlich: „Das günstigste Angebot ist nicht immer das beste.“ Der Chef des Energieunternehmens pocht auf die Fakten einer aktuellen Untersuchung: Zwar gibt es gute Neukundenangebote. „Aber nach etwa einem Jahr gibt es bei den meisten Stromanbietern eine satte Preiserhöhung von bis zu 25 Prozent.“ Rund elf Milliarden würden die Deutschen insgesamt verschenken, so Gierull. Und diese Mega-Summe verbuchten Anbieter als zusätzlichen Gewinn. Einfach, weil sie in überteuerten Stromverträgen bleiben. Wechseln tut also Not!

Die Fragen der BILD-Leser

Doch woran erkennt es der Verbraucher? „Was dabei ein guter und was ein mieser Anbieter?“, wollte Nadine Stubbe (46) wissen. „Spätestens wenn ein Strom-Vertreter an Ihrer Haustür klingelt, sollten auch die Alarmglocken klingeln“, warnte BILD-Anwältin Nicole Mutschke. „Niemals unter Druck setzen lassen.“ Die Experten sind sich einig: Vergleichsportale nutzen! Bewertungen anderer Kunden lesen. Etwa bei „Trustpilot“ – oder einfach im Netz schlaumachen. Und – ganz wichtig – bei Problemen mit Stromanbietern sollten sich Verbraucher am besten an die Schlichtungsstelle Energie wenden: „Gerade große Versorger reagieren auf Schlichtungsverfahren häufig deutlich schneller als auf normale Kundenanfragen“, riet Mutschke. „Das ist für Verbraucher häufig ein sinnvoller und kostengünstiger Weg.“

Tom Janneck von der Verbraucherzentrale Brandenburg empfahl die Seite Sammelklagen.de, wo Verbraucher mehr über Anbieter erfahren können, die wegen ihrer Geschäftspraktiken im Fokus stehen. Zudem sein Tipp: „Angebote, die einfach zu gut klingen, sind es oft nicht.“ Und Octopus-Chef Gierull sekundiert: „Ist der Preis zu gut, stimmt etwas nicht.“ Vorsicht auch bei zu üppigen Boni oder Geschenken.

Class Reuter (56, Gruppenleiter) aus Berlin: „Ich hatte zum 31.1. dieses Jahres meinen Stromanbieter gewechselt. Bis heute fehlt die Endabrechnung. Was kann ich tun?“ BILD-Anwältin Mutschke: „Grundsätzlich muss der Energieversorger nach § 40c Abs. 2 EnWG die Schlussrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende erstellen. Fordern Sie den Anbieter mit kurzer Frist schriftlich zur Erstellung der Endabrechnung auf!“

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Armin Haas (56, Beamter) aus Zell (Rheinland-Pfalz) bekommt vom Altanbieter E.ON plötzlich Mahnungen für angeblich nicht gezahlte Abschläge. Mutschke: „Das ist gefährlich, im schlimmsten Fall droht ein Eintrag bei der Schufa. Aber Mahnungen selbst bedeuten auch nicht automatisch, dass die Forderungen berechtigt sind. Widersprechen Sie der Forderung schriftlich, sichern Sie die alten Zählerstände als Beweise.“

Peter Rosolski (64, Unternehmensberater) aus Berlin: „Ich habe ein Haus ersteigert. Der Vorbesitzer hatte den Gaszähler zerstört. Der Versorger war davon informiert. Dennoch erhielt ich immer nur sehr ungünstige Schätzungen, obwohl das Haus ja lange nicht bewohnt war. Ist das rechtens?“ Mutschke: „Der Energieversorger muss grundsätzlich darlegen und beweisen, dass überhaupt Gas verbraucht wurde und wie hoch dieser Verbrauch war. Hohe oder pauschale Schätzungen können in solchen Fällen aber besonders angreifbar sein.“

Sven Melz (50, Versicherungskaufmann) aus Hamburg: „Ich habe über Check24 meinen Stromvertrag gekündigt und gleichzeitig einen neuen Tarif abgeschlossen. Zwar bekam ich vom neuen Anbieter eine Bestätigung mit einer Vertragsnummer. Seitdem passiert gar nichts mehr. Online ist dort auch kein Vertrag hinterlegt. Kann es sein, dass ein Wechsel so lange dauert?“ Mutschke: „Dass das technisch mehrere Monate dauert, ist heute durch den sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel eher ausgeschlossen. Verbraucher sollten deshalb den neuen Anbieter schriftlich zur Klarstellung auffordern.“

Sebastian Stürmer (47, Soldat) aus Stralsund (Meck.-Pomm.): „Ich hatte plötzlich zwei parallele Stromverträge. Selbst drei Mails an den Kundenservice brachten keine Lösung. Was kann ich tun?“ Mutschke riet dem Leser: „Lieferbeginn des neuen Anbieters dokumentieren, unberechtigten Forderungen ausdrücklich widersprechen, und den alten Anbieter schriftlich zur Vertragsbereinigung auffordern.“

Stephan Ney (61), Typograf aus Nauen (Brandenburg): „Ist bei einem Tarifwechsel der Grundpreis oder der Arbeitspreis wichtiger?“ Gierull: „Es kommt auf Ihren Verbrauch an. Je mehr Strom Sie verbrauchen, desto entscheidender ist der Arbeitspreis.“ Ochse: „Unbedingt beide Werte im Blick behalten. Der Trick: Anbieter locken mit sehr günstigen Verbrauchspreisen, dabei ist die Grundgebühr doppelt so hoch wie üblich.“

Simone Clemeur (59, Fotografin) aus Neuenhagen (Brandenburg): „Nach mehreren fehlgeschlagenen Wechselversuchen beziehe ich aktuell Gas ohne Anbieter, gültigen Vertrag oder Rechnung. Auch beim Grundversorger komme ich nicht weiter. Was kann ich tun?“ Mutschke: „Sehr wahrscheinlich sind Sie in der sogenannten Ersatzversorgung. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Haushalte plötzlich komplett ohne Energieversorgung dastehen. Ich rate: aktuellen Zählerstand dokumentieren, den Netzbetreiber kontaktieren, schriftlich beim Grundversorger nachhaken. Denn nur weil keine Rechnung kommt, bedeutet das nicht automatisch, dass später nichts mehr bezahlt werden muss.“

Udo Günther fragte im Video: „Welche Stromspar-Tipps sind nur Mythos?“ Der BILD-Sparfochs: „Es heißt zum Beispiel: Eco-Programme sparen nicht, weil sie länger dauern. Falsch. Eco-Programme bei Waschmaschine und Spülmaschine laufen länger, heizen aber weniger stark. Das spart meist Strom. Oder: Ein voller Kühlschrank verbraucht immer weniger. Zum Teil ein Mythos. Ein gut gefüllter Kühlschrank hält die Temperatur stabiler, aber Überfüllung blockiert die Luftzirkulation und kann den Verbrauch erhöhen.“

Monika Wenner (63), Taxifahrerin aus Lüdinghausen (NRW): „Ich habe von meinem Stromanbieter Inkassobriefe bekommen. Die Forderungen sind nicht gerechtfertigt. Was kann ich tun?“ Mutschke: „Unberechtigte Forderungen sollten Verbraucher auf keinen Fall einfach ignorieren, sondern schriftlich beanstanden. Auf jeden Brief reagieren, nichts liegen lassen.“

Peter Köpfer, Rentner aus Essen (NRW), fragte: „Welche rechtliche und fachliche Grundlage haben Stromanbieter für die Schätzung von Verbrauchswerten?“ Mutschke: „Eine Schätzung ist zwar grundsätzlich zulässig, aber eben nicht beliebig. Sie muss nachvollziehbar, plausibel und sachgerecht sein. Der Anbieter muss im Streitfall darlegen können, wie die Schätzung zustande gekommen ist und auf welcher Grundlage die Werte ermittelt wurden.“