1000-Euro-Prämie: Nur ein Unternehmen in Rostock positioniert sich klar
1000-Euro-Prämie: Nur ein Rostocker Unternehmen klar

Die Bundesregierung hat angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten infolge des Iran-Kriegs eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1000 Euro für Arbeitnehmer angekündigt. Dieses Modell ist bereits aus der Corona-Pandemie bekannt, als Arbeitgeber ihren Beschäftigten ebenfalls eine solche Sonderzahlung gewähren konnten. In Rostock zeigt sich ein gemischtes Bild: Während die meisten Unternehmen noch abwarten, hat sich die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) bereits klar positioniert und wird die Prämie auszahlen.

Abwarten auf die endgültigen Regelungen

Viele Rostocker Arbeitgeber möchten zunächst die genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen abwarten, bevor sie eine Entscheidung treffen. Aida Cruises betont, dass noch kein verabschiedetes Gesetz vorliege, sondern lediglich mediale Ankündigungen. Sobald verbindliche Eckdaten und Details vorliegen, werde man sich eine Meinung bilden. Auch die Ostseesparkasse (Ospa) Rostock hält sich bedeckt. Nico Höppner, Abteilungsleiter Personal- und Vertriebsmanagement, erklärt, dass es noch keine finalen Bedingungen gebe, sodass eine Zahlung weder entschieden noch beschlossen werden könne. Die Ospa prüfe jedoch fortlaufend, ob eine Zahlung möglich sei, da dies eine Entlastung für die Mitarbeitenden darstellen würde. Ein Großteil der Belegschaft würde von einer solchen Prämie profitieren.

Die Neptun Werft/Meyer Werft äußert sich ähnlich: Die freiwillige steuerliche Zulage sei bisher nur ein Plan der Bundesregierung, der noch nicht Gesetzeskraft erlangt habe. Sobald die finale Regelung vorliege, werde die Werft prüfen, welche Optionen infrage kommen. Derzeit gebe es noch keine Entscheidung zu dem Thema. Goldbeck hingegen lehnt eine Stellungnahme ab.

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Universität Rostock und Stadtverwaltung noch unentschlossen

Die Universität Rostock verweist auf das Land Mecklenburg-Vorpommern und das zuständige Finanzministerium. Aus dem Ministerium heißt es, dass die Gespräche über die angekündigten Entlastungsmaßnahmen noch andauern. Betroffen wären rund 2060 Personen mit einer besoldungs- oder tarifrechtlichen Eingruppierung, studentische Hilfskräfte und wissenschaftliche Mitarbeiter nicht eingerechnet. Eine Entscheidung über die Gewährung einer Prämie sei noch nicht getroffen.

Die Rostocker Stadtverwaltung sieht die Prämie für ihre knapp 2700 Beschäftigten vermutlich als nicht relevant an, da diese nach dem Tarifvertrag des Verbandes kommunaler Arbeitgeber bezahlt werden. Sollte es jedoch zu entsprechenden tariflichen Regelungen kommen, wären diese auch für die Tarifbeschäftigten der Stadtverwaltung relevant. Die Stadt betont jedoch, dass dies allein schon wegen der Laufzeit des aktuellen Tarifvertrages (1. Januar bis 31. März 2027) unwahrscheinlich sei. Allerdings könnte die Prämie doch relevant werden, da die Entlastungsprämie voraussichtlich bis zum 30. Juni 2027 verlängert werden könnte.

Stadtwerke und RSAG: Unterschiedliche Positionen

Die Stadtwerke Rostock verweisen auf den Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V), der eine Zahlung der Entlastungsprämie derzeit nicht ermögliche. Für die gut 700 Beschäftigten gebe es keine rechtliche Grundlage im Tarifvertrag. Anders sieht es bei der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) aus. Nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen für den ÖPNV in der fünften Runde wurde die Zahlung der steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie vereinbart. RSAG-Sprecherin Beate Langner bestätigt, dass im August 2026 alle Beschäftigten des TV-N Mecklenburg-Vorpommern die Prämie in Höhe von 1000 Euro erhalten. Vollzeitbeschäftigte bekommen den vollen Betrag, Teilzeitbeschäftigte anteilig. Normalerweise sei eine solche Prämie nur mit einer tariflichen Regelung möglich, so die Sprecherin.

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