B192 bei Waren erneut gesperrt: Asphalt-Mängel trotz jüngster Sanierung
B192-Sperrung bei Waren: Asphalt-Mängel nach Sanierung

Erneute Vollsperrung der B192 bei Waren (Müritz) im Frühjahr

Pendler und Reisende müssen sich erneut auf massive Behinderungen auf der Bundesstraße 192 zwischen Waren (Müritz) und Neubrandenburg einstellen. Wie das Straßenbauamt Neustrelitz bestätigt, wird der Abschnitt vom Ortsausgang Waren bis nach Neu Schloen im Frühjahr für mehrere Wochen voll gesperrt. Die Bauarbeiten zur Erneuerung der Fahrbahn sollen im April und Mai stattfinden und voraussichtlich sechs Wochen andauern.

Umleitungen und Baukosten von 1,3 Millionen Euro

Für die Sanierung sind Investitionen in Höhe von 1,3 Millionen Euro vorgesehen. Dabei soll die B192 eine neue Asphaltdeckschicht und Asphaltbinderschicht erhalten. Der Verkehr wird während der Bauphase über das regionale Straßennetz umgeleitet. „Die Baumaßnahme befindet sich in der finalen Planungsphase. Sobald alle Informationen vorliegen, geben wir eine Mitteilung an die Öffentlichkeit“, erklärt Pressesprecher Michael Friedrich vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Rostock. Konkrete Termine für den Baubeginn und detaillierte Umleitungspläne stehen noch aus.

Wiederholte Sperrungen in den Vorjahren

Bereits in den Jahren 2024 und 2025 kam es auf der B192 in der Seenplatte zu umfangreichen Bauarbeiten, die für Sperrungen und Umleitungen sorgten. Im Vorjahr wurde der Abschnitt zwischen Penzlin und Neustrelitz saniert, 2024 stand der Bereich zwischen Möllenhagen und Penzlin im Fokus. Die Verkehrsverlagerungen auf Nebenstrecken führten dabei zu erheblichen Belastungen in den angrenzenden Dörfern.

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Überraschende Asphalt-Mängel nach jüngster Sanierung

Besonders bemerkenswert sind aktuelle Qualitätsprobleme auf bereits sanierten Streckenabschnitten. Auf der vor zwei Jahren umfassend erneuerten Fahrbahn zwischen Möllenhagen und Penzlin wurden nun Tempo-70-Schilder bei Nässe aufgestellt. „Im Streckenabschnitt zwischen Möllenhagen und Penzlin haben wir festgestellt, dass die Griffigkeit der Fahrbahn bei Nässe Defizite aufweist, sofern die Höchstgeschwindigkeit über 70 km/h liegt“, erläutert Friedrich die unerwartete Maßnahme.

Klärungsbedarf und mögliche Regressansprüche

Die Tatsache, dass auf einer frisch sanierten Straße bereits nach zwei Jahren Qualitätseinbußen festgestellt werden müssen, wirft Fragen auf. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr überprüft den Zustand der Straße regelmäßig und prüft mögliche Regressansprüche. „Wir überprüfen den Zustand der Straße regelmäßig. Ebenso prüfen wir, ob mögliche Regressansprüche geltend gemacht werden können“, so Friedrich weiter. Die aktuellen Bauarbeiten im Frühjahr sollen nun eine dauerhafte Lösung für die Verkehrssicherheit auf der wichtigen Bundesstraße bringen.

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